GEZ Frage - wieviele Autos gehören zu einem "Haushalt"?
Hallo zusammen, ich hätte eine kurze Frage, die sich mir aus den Informationsseiten der GEZ (da viele fehlende FAQ) nicht erschliessen:
Situation :
Person A , volljährig, berufstätig wohnt bei seinen Eltern B und C (verheiratet)
B und C (Rentner) entrichten seit vielen Jahren GEZ Gebühr.
Nun hat Person A sich sein erstes KFZ gekauft. (dieses ist auf A gemeldet)
B und C hatten bereits eines. (dieses ist auf B und C gemeldet)
FRAGE
Ist A (da keine eigene Haushaltsführung etc) verpflichtet dieses KFZ dort anzumelden, obwohl B und C bereits bezahlen ?
MfG und Besten Dank!
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Person A muss nicht extra einen Beitrag zahlen für das Auto.
Vom Gesetz her liegt das daran, dann man laut §2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nur für die Wohnung zu bezahlen hat, nicht für Kfz. In dem Paragraphen steht nichts von Autos (für den privaten Bereich), es steht auch nicht drin, dass nur ein Auto im Beitrag inklusive wäre. Es ist einfach nicht berücksichtigt. Es zählt einizig und allein nur die Wohnung.
Du verwechselst das wahrscheinlich mit dem gewerblichen Bereich, dort verhält es sich anders.
Wenn die Eltern von A den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen, sind alle Autos der Haushaltsmitgieder, also auch das von A mit dem einmal gezahlten Rundfunkbeitrag abgegolten. A muss also nicht für sein Auto zahlen, so lange er bei den Eltern wohnt.
Privatleute müssen keine gesonderten Rundfunkgebühren für ein KFZ bezahlen .....
gibt es da ein Buch oder Gesetz ? Ich weiss nur, jeder HAUSHALT solle dies entrichten, 1 Radio sei inbegriffen im Auto (steht dort aber wohl nicht "1 Autoradio gehört zum "Haupthaushalt") ?
Verkauf das Radio an B/C und behalte es zur Nutzung in deinem Auto !
also eine notariell beglaubigte "Nutzungsüberlassungserklärung auf Lebzeit"? (ich glaube das bekäme selbst der weltbeste Anwalt nicht hin...) da niemals mehr als 10 % von "haushaltsfremden Beifahrern" niemals auf das Radio zugegriffen würde,
Das Radio gehört doch dann zu Haushalt B/C und ist nicht mehr Eigentum von A , ergo hat das Auto von A kein Radio was Anmeldepflichtig ist ! :)
Achso , du meinst, A verkaufe das Radio und lasse von B und C dann die Nutzung dessen gestatten, aber es handelt sich doch dann immernoch um ein "fest verbautes, aber haushaltsexternes Gerät" ? :/
Da Autoradios einen Einschubkasten haben, ist es nicht festverbaut !
ok, könnte A dann das Autoradio "hängend" montieren und gilt somit als Wanderhaushalt ?
Sieht unschön aus aber möglich ( Gettoblaster am Blinkerhebel ) ! :)
Das hört sich sehr interessant an das würde bedeuten Person A hat Glück gehabt? 🤔