GEZ Frage - wieviele Autos gehören zu einem "Haushalt"?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

B und C müssen ein zusätzliches Haushaltsfremdes Radio melden ? 43%
..wir hassen alle die GEZ und warten auf die Mars Besiedelung ... 43%
Person A hat Glück - es bleibt alles wie es ist...? 14%
Person A muss es anmelden obwohl er keinen Haushalt hat gemGesetz 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Person A muss nicht extra einen Beitrag zahlen für das Auto.

Vom Gesetz her liegt das daran, dann man laut §2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nur für die Wohnung zu bezahlen hat, nicht für Kfz. In dem Paragraphen steht nichts von Autos (für den privaten Bereich), es steht auch nicht drin, dass nur ein Auto im Beitrag inklusive wäre. Es ist einfach nicht berücksichtigt. Es zählt einizig und allein nur die Wohnung.

Du verwechselst das wahrscheinlich mit dem gewerblichen Bereich, dort verhält es sich anders.

danieros 
Fragesteller
 14.11.2021, 20:43

Das hört sich sehr interessant an das würde bedeuten Person A hat Glück gehabt? 🤔

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Renick  14.11.2021, 20:47
@danieros

Wenn du es so sehen willst, warum nicht. - Danke für den Stern!

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Person A hat Glück - es bleibt alles wie es ist...?

Wenn die Eltern von A den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen, sind alle Autos der Haushaltsmitgieder, also auch das von A mit dem einmal gezahlten Rundfunkbeitrag abgegolten. A muss also nicht für sein Auto zahlen, so lange er bei den Eltern wohnt.

Privatleute müssen keine gesonderten Rundfunkgebühren für ein KFZ bezahlen .....

danieros 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:31

gibt es da ein Buch oder Gesetz ? Ich weiss nur, jeder HAUSHALT solle dies entrichten, 1 Radio sei inbegriffen im Auto (steht dort aber wohl nicht "1 Autoradio gehört zum "Haupthaushalt") ?

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danieros 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:39
@danieros

Bzw du meintest, A müsse dies nur melden, wenn "beruflich selbständig" zB?

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..wir hassen alle die GEZ und warten auf die Mars Besiedelung ...

Verkauf das Radio an B/C und behalte es zur Nutzung in deinem Auto !

danieros 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:19

also eine notariell beglaubigte "Nutzungsüberlassungserklärung auf Lebzeit"? (ich glaube das bekäme selbst der weltbeste Anwalt nicht hin...) da niemals mehr als 10 % von "haushaltsfremden Beifahrern" niemals auf das Radio zugegriffen würde,

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schoschi06  05.11.2021, 18:25
@danieros

Das Radio gehört doch dann zu Haushalt B/C und ist nicht mehr Eigentum von A , ergo hat das Auto von A kein Radio was Anmeldepflichtig ist ! :)

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danieros 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:26
@schoschi06

Achso , du meinst, A verkaufe das Radio und lasse von B und C dann die Nutzung dessen gestatten, aber es handelt sich doch dann immernoch um ein "fest verbautes, aber haushaltsexternes Gerät" ? :/

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schoschi06  05.11.2021, 18:29
@danieros

Da Autoradios einen Einschubkasten haben, ist es nicht festverbaut !

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danieros 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:31
@schoschi06

ok, könnte A dann das Autoradio "hängend" montieren und gilt somit als Wanderhaushalt ?

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schoschi06  05.11.2021, 18:34
@danieros

Sieht unschön aus aber möglich ( Gettoblaster am Blinkerhebel ) ! :)

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