GEZ-Befreiung durch Mitbewohner der Bafög bezieht?

9 Antworten

 Freu mich über eure Antworten :)

Wirklich?

:-(

Also: Der "andere Student" ist und bleibt befreit und du musst zahlen. Und zwar den kompletten Beitrag für die Wohnung. Selbst, wenn du keinen eigenen Fernseher oder kein eigenes Radio hast.

Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selber, aber für keine weitere Personen außer den Ehepartner, minderjährige eigene Kinder des Antragstellers oder den beim Standesamt eingetragenen Lebenspartner, d.h. du musst zahlen.

1. Es gibt keine GEZ !

2. Wenn in der WG einer wohnt, der keine Befreiung hat, muss dieser zahlen. 

3. alles kann man unter www.rundfunkbeitrag.de nachlesen

Die Befreiung gilt in diesem Fall nur für den Mitbewohner,du musst zahlen !

Du musst zahlen, denn du bist ja nicht befreit, sondern nur dein Mitbewohner. Einer im Haushalt muss zahlen. Einen Haushalt kann man nicht befreien lassen, nur die einzelnen Personen im Haushalt (nur Ehegatten und minderjährige Kinder sind eingeschlossen oder Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei H4). 

Bleiben dann noch Zahlungsfähige unbefreite Personen übrig, dann sind diese dran mit zahlen.