70qm zu groß für 2 Personen, Hartz 4?

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Normalerweise sollten dir bis zu 50 qm und jeder weiteren Person bis denke ich 6 Personen plus jeweils 15 qm dazu zustehen und dann pro weiterer Person nur noch 10 qm.

Bei 2 Personen sollten also um die 65 qm normal sein, da kann man auch darüber liegen, solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ohne den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom nach dem SGB - ll als angemessen gilt.

Wenn du die Umstände der derzeitigen Mieterin kennst, dann würde es doch das einfachste sein wenn du sie einmal fragen würdest, denn wenn ihr das bewilligt wurde, dann sollte das bei dir dann ja auch der Fall sein und wenn nicht, dann kannst du ja die dir zustehenden Rechtsmittel nutzen.

carolina1 
Fragesteller
 17.09.2020, 19:04

Ich befürchte das es abgelehnt wird weil ich momentan in einer 58qm Wohnung mit meiner Tochter lebe. Vielleicht wird das abgelehnt weil ich jetzt in eine größere Wohnung ziehen möchte . 🤷🏽‍♀️

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isomatte  18.09.2020, 07:59
@carolina1

Es kommt im Regelfall nur darauf an ob die KDU - den Vorgaben des SGB - ll entspricht, also den gegebenen Umständen entsprechend angemessen sind oder nicht.

Wichtig ist erst einmal, dass der Umzug auch notwendig ist und das musst du dem Jobcenter nachweisen bzw.glaubhaft machen, ansonsten gibt es für den Umzug keine Zusicherung für die Zahlung der neuen ggf.dann höheren Miete usw.dann würdest du nur max.deine alte bisher bewilligte KDU - weiter bekommen, solange du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst.

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isomatte  18.09.2020, 08:00

Danke dir für deinen Stern !

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Nicht alleine die Größe der Wohung ist maßgeblich, sondern z. B. auch die Höhe der Miete - wenn diese unter dem Richtwert einer Wohnungsgröße ist, die grundsätzlich einer Person mit Kind zusteht, dann geht das auch in Ordnung.

Zudem müssen auch entsprechende Wohnungen in der Größe überhaupt zur Verfügung stehen, die für Dich angemessen wäre (ca. 60 qm) - das ist oft nicht der Fall - das kann man durch Mietangebote entsprechend nachweisen.

Gerade bei der Übernahme der Wohnkosten verhalten sich die Jobcenter oft rechtswidrig - bei Problemen sollte man einen Anwalt hinzuziehen (es gibt für bedürftige staatliche Beratungshilfe).

In der Regel sind 70m² zu groß. Jedoch kommt es auch darauf an wieviel diese Wohnung kostet. Sollte die Bruttokaltmiete angemessen, d.h. nicht mehr als die zulässige Bruttokaltmiete einer Wohnung für 2 Personen und max. 60m² übersteigen, dann kann diese ohne Probleme genehmigt werden.

70 qm für 2 Personen sind noch nicht zwingend (viel) zu groß. Es kommt aber auch ein bißchen auf das Alter der Tochter an.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Behörde sollte die Bruttokaltmiete sein. Wenn die in Ordnung ist ...

Das ist grenzwertig.

Normal wären 45 qm plus 15 qm für die zweite Person. Dabei werden 10 % Überschreitung "toleriert". Aber es liegt dann im "pflichtmäßigen Ermessen" des Sachbearbeiters.

Wenn du deine vergeblichen Bemühungen für eine andere Wohnungen nachweisen kannst, KANN er die 70 qm auch genehmigen.

Dass jetzt ebenfalls zwei Personen dort wohnen, nützt dir nichts.

Comp4ny  16.09.2020, 13:17
Normal wären 45 qm plus 15 qm für die zweite Person.

Das ist falsch. Es sind im Regelfall 50 qm, so wie in vielen KdU-Beizettel beschrieben. Bei 2 Personen sind es hier dann meist 65 qm + Toleranz nach oben.

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herzilein35  16.09.2020, 15:58

Normal sind je nachdem wo man wohnt und sucht 50m² für eine Person und jede weitere Person zusätzlich 10m²

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