Meine Freundin bezieht Hartz IV, wir wohnen im selben Haus, aber nicht in der selben Wohnung - kann es Schwierigkeiten geben?

5 Antworten

Die einzige Möglichkeit, in diesem Fall eine BG zu konstruieren wäre über § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
(...)
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
(...)
c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
Kein gemeinsamer Haushalt, keine BG ...

aber nein, ihr seid quasi nur nachbarn. wo kämen wir denn da hin, wenn einem hartz 4- emfpänger schwierigkeiten gemacht würden, nur weil er einen partner hat. das hat nichts mit geld zu tun und nur darum geht es den ämtern, um alles, was mit geld zu tun hat.

Nein, da mache Dir mal keine Gedanken. Wenn Ihr getrennte Wohnungen habt, ist das kein Problem. Wenn die Fallmanagerin irgendwelche Schwierigkeiten macht, hat das sicherlich andere Gründe. Sanktionen kann es deshalb ganz sicher nicht geben.

Nur in einer gemeinsamen Wohnung seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft für die Arge. Schaut, dass in ihrem Mietvertrag die Wohnungsnummer drin steht (und wenn erforderlich in deiner auch).

solange ihr nicht IN der selben wohnung wohnt kann euch niemand was