Grundstück Anteile?
Wir 2 Personen haben ein Grundstück mit je 50% Anteile. 1 Person hat auf seinen Anteil eine Garage gebaut. Jetzt wir das Grundstück verkauft mit samt Garage verkauft . Muss die eine Person mit 50 % Anteile die keine Garage hat, die Garage des anderen bezahlen bzw. wird die Garage vom Verkaufspreis abgezogen?
6 Antworten
Wenn bei Schätzung des Verkehrswertes die Garage extra berechnet wurde, dann sollte dieser Anteil ihm gehören, also zuvor abgerechnet werden, ehe Ihr je zur Hälfte teilt.
Ein Grundstück hat aber doch keine 2 Teile, wie das denn auch, wenn es nur ein Grundbuch gibt?
Und wenn einer einfach so baut, ohne Genehmigung und so, möge er abreißen und gut ist.
In vielen Bundesländern braucht man zum Bau einer an das Haus angebauten Garage keine Baugenehmigung.
In welchem Verhältnis ihr den Kaufpreis im Innenverhältnis aufteilt - bleibt eine Sache zwischen euch. Der Verkäufer überweist so, wie es im Kaufvertrag vereinbart wurde. Der Notar schreibt so, wie ihr es ihm vorgebt.
Diese Streiterei solltet ihr zwingend vor Beurkundung klären.
Da es nur ein Grundstück ist, konnte über die Bebauung auch nur gemeinsam entschieden werden- da es meinen Anteil und deinen Anteil hier nicht gibt. Wenn es vor Bebauung interne Absprachen gab, sollten diese auch eingehalten werden.
Hat Miteigentümer hier eigenmächtig gehandelt und unter Umständen gegen Baurecht verstoßen- haftest du mit.
Die Garage wird Teil des Grundstückes, § 94 Abs. 1 BGB und gehört euch beiden jeweils zu 50%, da sie mit den Grundstück verbunden ist
Bei den hälftigen Anteilen handelt es sich um ideelle Anteile, nicht um reale Anteile. Jedem gehört jeder cm² des Grundstücks zur Hälfte.
Eigentumsrechtlich ist es nicht so, dass einem die linke und dem anderen die rechte Hälfte gehört, sondern jedem gehört alles zur Hälfte.
Der Gesamtverkaufspreis wurde mit der Garage berechnet. Die Garage nicht extra. Der Miteigentümer möchte, dass ich die Garage von meinem Anteil bezahle. Im Grundbuch stehen nur die Namen und nicht wem die Garage gehört. Im Grundbuch steht Gebäude und Freifläche.
Das müsst ihr euch untereinander einig werden. Du bist ebenfalls zur Hälfte durch den Bau der Garage Miteigentümer der Garage geworden. Wenn dein Nachbar dafür alle Kosten getragen hat, kann es schon fair sein, dass du den anteiligen Mehrwert auch auf deinem Miteigentum übernimmst. Genauso kann man aber auch sagen, dass ihr nicht gemeinsam die Garage genutzt habt und er dir entsprechend der Jahre der Nutzung deiner Hälfte einen Anteil schuldig ist, der seinem Anspruch durch deine Wertsteigerung des Grundstücks gegengerechnet werden muss.
Dem Notar ist das ziemlich egal, wenn der Wert und der Wertausgleichsanspruch nicht Teil des Notarvertrages war.
Der Notar hat nur den Kaufvertrag zwischen der Grundstücksgemeinschaft (du + dein Nachbar) und dem Käufer geschlossen.
Wie ihr euch innerhalb der Grundstücksgemeinschaft einig werdet, ist dann nicht mehr Sache des Notars.
Wie gesagt da müsst ihr euch einig werden. Ansprüche haben jeweils beide Seiten. Du für die Nutzungsüberlassung deiner Hälfte an der Garage und dein Nachbar für die übernommenen Baukosten deines Anteils der Garage
Dir gehören 50% vom Ganzen. Bauten sind Teil des Grundstücks. Egal, wer sie dort wann, wie und wo gebaut hat. Den Käse könnt ihr im Innenverhältnis klären, für Dritte ist es 50/50.
Die Garage wurde im Gesamtverkaufspreis berechnet. Nicht extra. Muss ich ihm die Garage ganz bezahlen ?