Ausreichendes Erledigungsschreiben?
Ich habe soeben vom Inkassounternehmen folgenden Brief erhalten, nachdem ich die Forderung letzte Woche vollständig beglichen habe:
"unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom xx.08.2019 bestätigen wir Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantin, dass zu dem oben genannten Aktenzeichen keine weiteren Ansprüche bestehen."
Ist die Formulierung ausreichend? Kommt mir irgendwie ein bisschen schwammig rüber.