Strom bei Einzug nicht umgemeldet auf mich?

2 Antworten

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren 3 Jahre nach Abschluss des Jahres, in dem sie entstanden sind. Es ist wohl unstrittig, dass du den Strom verbraucht, aber nicht gezahlt hast. Jetzt willst du dich weigern zu zahlen? Wer soll es denn deiner Meinung nach zahlen? Dein Vormieter etwa, oder Dein Vermieter? Deine Frage grenzt schon ans Kriminelle. Hier greifen "ungerechtfertigte Bereicherung nach BGB" oder auch Unterschlagung bzw. Stromdiebstahl (§248c STGB).

Sabrina310 
Fragesteller
 30.01.2024, 11:00

nein ich habe es schlichtweg vergessen. ich werde das zahlen ich war nur nicht ganz sicher ob das nicht mit in den Nebenkosten mit drin war.

ich danke dir für deine Antwort

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docbizz  02.02.2024, 20:06
@Sabrina310

Nein, Strom wird nahezu immer separat abgerechnet. Schau mal in deine Nebenkosten Rechnung, da muss alles aufgeschlüsselt sein.

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Hallo Sabrina,

du wirst wohl oder übel den Strom nachbezahlen müssen.

Es sind in deinem Fall Nebenkosten und die sind zubezahlen.

Nebenkosten werden vom Vermieter gezahlt und vom Mieter in der Nebenkostenabrechnung zurück gefordert.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
lisaloge  29.01.2024, 16:49

Sehe ich auch so, wobei hier der maximale Zeitraum für Nachforderungen bei knapp zwei Jahren liegen würde.

Gesetzt den Fall einer gerichtlichen Entscheidung dürfte das jedoch zu Gunsten des Vermieters ausgehen, da ja im Gegenzug gegen eine Passage im Mietvertrag verstoßen wurde.

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