Vollstreckungsbescheid abgelaufen?
Hallo Leute und zwar hab ich einen Vollstreckungsbescheid bekommen war aber nicht zuhause, sondern in einer anderen Stadt bei der Familie, da ein Trauerfall in der Familie war. Und somit konnte ich die 2 Wochen Frist nicht einhalten und Widerspruch einlegen. Was passiert jetzt ? Kann ich trotzdessen immer noch Widerspruch einlegen ?
5 Antworten
Würde ich wegen des nachweisbaren Grundes probieren, dass der Bescheid in den vorigen Zustand zurück gesetzt wird.
Aber keine Garantie
Stellt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid zu, kann der Schuldner innerhalb einer „Notfrist“ von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 339 Abs.I ZPO). Da Notfristen nicht verlängerbar sind, ist der Einspruch unzulässig, wenn der Schuldner die Frist versäumt. Nur in begründeten Ausnahmefällen verbleibt ihm die Möglichkeit, beim Gericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
Vollstreckungsbescheide stellen genau wie ein reguläres Gerichtsurteil vollstreckbare Titel dar. Das Besondere gegen über einem Urteil ist, dass sowohl der zunächst ergehende Mahnbescheid (§ 692 Abs. 1 Nr. 2) als auch der ohne rechtszeitigen Einspruch ergehende Vollstreckungsbescheid jeweils auf einseitigen Antrag ohne jede Sachprüfung
ergehen. Der Anspruchsteller muss seinen (angeblichen) Anspruch nicht begründen. Selbst eine Schlüssigkeitsprüfung des Gerichts entfällt.
Es sind viele Gründe denkbar, warum man in die extreme Situation geraten kann, dass man die Fristen, gegen Mahnbescheid und anschließendem Vollstreckungsbescheid vorzugehen, versäumt hat:
- Längere Urlaubsabwesenheit,
- Büroversehen
- Nicht zuletzt: Schlichtes Nichternstnehmen der Bescheide
Nun stellt sich die Frage: Lässt sich gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid noch etwas ausrichten? Die Antwort lautet kurz gefasst: Manchmal
https://www.legal-plus.eu/vollstreckungsbescheid-rechtskraeftig-was-kann-noch-h
Konnten Sie die Widerspruchsfrist ohne Verschulden nicht einhalten, müssen Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dies wäre zum Beispiel der Fall bei einem Krankenhausaufenthalt. Der Antrag muss aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
Kein Widerspruch mehr möglich.
Nein, der wird jetzt vollstreckbar, dem kannst Du nur abhelfen, indem Du den Betrag umgehend bezahlst, sonst erfolgt Pfändung.