Laut Paragraph 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (
BGB
)
kann ein Vermieter die Miete bis zur Höhe der ortsüblichen
Vergleichsmiete anpassen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis
berücksichtigt Eigenschaften wie Ausstattung und Lage der Wohnungen.
Allerdings ist dies wiederum lokal in
NRW
bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt. Der
Mietspiegel ist ein repräsentativer Querschnitt der Mieten innerhalb von
vier Jahren. Dabei müssen sich Vermieter- und Mieterverbände sowie die
Kommune auf Richtwerte einigen.
Was heißt das? Habe ja nun erkannt das zum 01.06.2017 die Miete um 15 % angehoben wird und im Rahmen der Modernisierung noch mal um ca. 40 %.