Laut Paragraph 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (

BGB

)

kann ein Vermieter die Miete bis zur Höhe der ortsüblichen

Vergleichsmiete anpassen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis

berücksichtigt Eigenschaften wie Ausstattung und Lage der Wohnungen.

Allerdings ist dies wiederum lokal in

NRW

bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt. Der

Mietspiegel ist ein repräsentativer Querschnitt der Mieten innerhalb von

vier Jahren. Dabei müssen sich Vermieter- und Mieterverbände sowie die

Kommune auf Richtwerte einigen.

Was heißt das? Habe ja nun erkannt das zum 01.06.2017 die Miete um 15 % angehoben wird und im Rahmen der Modernisierung noch mal um ca. 40 %.

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Das gleiche hab ich auch. Die Sonderzahlung ist Weihnachtsgeld/Jahresboni. was muss ich machen damit es aufs Jahr gebrochen wird? Und wie schnell geht so eine Prüfung?

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