45km/h Roller Rückgaberecht

3 Antworten

Ich würde statt der Nachbesserung der Sache (Reparatur) eine Nachlieferung einer Mangelfreien Sache (neuer Roller) verlangen. Bei einer Nacherfüllung hat man als Verbraucher das Recht, zwischen diesen beiden Alternativen zu wählen. Und wichtig, der Käufer bestimmt die Art der Nacherfüllung!

Tja , nun haste die Popokarte gezogen. Kein ATU Kracher ist zuverlässig. Jeder hat mit den Dinger ständig Ärger. Mehr wie 3 Nachbesserungen musst du dir nicht antun. Allerdings werden die sich , wie immer, rausreden und immer andere Fehler angeben. Am besten sofort vom Vertrag zurücktreten und den Anwalt einschalten..Und beim nächsten Mal : immer Markenroller kaufen..

Der Verkäufer hat zunächst einmal zwei Nachbesserungsversuche, schlagen diese fehl dann darfst du beim dritten Mal die Wandlung verlangen.

Hast du einen Beleg für die erste Nachbesserung? Ansonsten besorge ihn dir umgehend. Setze ihm jetzt für die zweite Nachbesserung schriftlich eine angemessene Frist. Weise ihn darauf hin, dass du, falls er diese Frist nicht einhält den Vertrag wandeln wirst.

Sollte die zweite Nachbesserung innerhalb der angemessenen Frist erfolgen, dann kannst du erst wenn diese fehlgeschlagen ist (der Fehler noch einmal auftritt) vom Kaufvertrag zurück treten.

PS den nächsten Roller kaufst du besser beim Fachhändler

SabisFrage 
Fragesteller
 19.03.2015, 13:41

Von der ersten Reperatur habe ich den Nachweis und jetzt ist er das zweiten mal beim richtigen, hol ich mir auch den Nachweis. muss es jedes Mal der gleiche Fehler sein um Rückgaberecht zu haben?

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