45km/h Roller Rückgaberecht
Hallo, ich habe mir vor 1-2 Wochen einen Neuen Roller bei A.T.U. gekauft. Nach 1 Tag sprang er nicht mehr an. Dann brachte ich ihn durch eigenaufwand zu A.T.U. und es lag an der Zündkerze, die durch Öl versopft war. Die ausgetauscht wurde. Ich konnte ihn am nächsten tag wieder abholen. Am dienstag sprang er erneut nicht mehr an. So das ich ihn am mittwoch früh erneut durch eigenaufwand in die werkstatt zu a.t.u. Brachte. Heute donnerstag haben sie es noch nicht geschafft ihn anzu sehen was die ursache ist. Die zündkerze ist aber ausgeschlossen. Nun zu meiner frage. Wie sieht es mit rückgaberecht aus? Da ich durch Meine Arbeit einen zuverlässigen roller brauche. Da ich nicht, jeden tag zittern möchte. Ob der roller läuft oder nicht. Und nicht zur arbeit komme. Kennt sich jemand aus und doofe sprüche könnte ihr euch sparen. Nur ernst gemeinte antworten. Lg
3 Antworten
Ich würde statt der Nachbesserung der Sache (Reparatur) eine Nachlieferung einer Mangelfreien Sache (neuer Roller) verlangen. Bei einer Nacherfüllung hat man als Verbraucher das Recht, zwischen diesen beiden Alternativen zu wählen. Und wichtig, der Käufer bestimmt die Art der Nacherfüllung!
Tja , nun haste die Popokarte gezogen. Kein ATU Kracher ist zuverlässig. Jeder hat mit den Dinger ständig Ärger. Mehr wie 3 Nachbesserungen musst du dir nicht antun. Allerdings werden die sich , wie immer, rausreden und immer andere Fehler angeben. Am besten sofort vom Vertrag zurücktreten und den Anwalt einschalten..Und beim nächsten Mal : immer Markenroller kaufen..
Der Verkäufer hat zunächst einmal zwei Nachbesserungsversuche, schlagen diese fehl dann darfst du beim dritten Mal die Wandlung verlangen.
Hast du einen Beleg für die erste Nachbesserung? Ansonsten besorge ihn dir umgehend. Setze ihm jetzt für die zweite Nachbesserung schriftlich eine angemessene Frist. Weise ihn darauf hin, dass du, falls er diese Frist nicht einhält den Vertrag wandeln wirst.
Sollte die zweite Nachbesserung innerhalb der angemessenen Frist erfolgen, dann kannst du erst wenn diese fehlgeschlagen ist (der Fehler noch einmal auftritt) vom Kaufvertrag zurück treten.
PS den nächsten Roller kaufst du besser beim Fachhändler
Von der ersten Reperatur habe ich den Nachweis und jetzt ist er das zweiten mal beim richtigen, hol ich mir auch den Nachweis. muss es jedes Mal der gleiche Fehler sein um Rückgaberecht zu haben?