Rückgaberechte...!?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

probieren geht über studieren!

Dann hast du Pech gehabt!

Denn wenn etwas schon benutzt bzw. getragen ist, nimmt der Laden den Pulli nicht mehr zurück!

Und wenn er schon nach Parfüm riecht - wer soll denn den Pulli als nächstes kaufen wollen?

Außerdem: Wenn das Etikett schon von der Ware abgemacht wurde, nehmen es die meisten Händler sowieso nicht mehr zurück!

Musst ihn jetzt halt behalten - oder noch einen in Schwarz kaufen!

Es gibt kein Rückgabe / Umtauschrecht! Nur bei Internet-, Telefon-, oder Haustürgeschäfte!

Alles Andere ist Kulanz des Verkäufers!

Ausserdem hast Du Dir den Pulli gekauft und nicht geliehen! Konntest ihn ja gleich in schwarz kaufen! Somit ist er benutzt und "normal" vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen!

Oder wolltest Du einen Pulli kaufen, den ein Anderer schon einmal getragen hat?

Ich könnte mir vorstellen das es da Probleme gibt. So ist es nicht mehr verkäuflich und Du möchstest es ja wegen Nichtgefallen umtauschen. Ich denke das läuft auf Kulanz raus. Normalerweise probiert man ein Teil ja erst an bevor man es kauft.

Du kannst probieren einfach nicht zu sagen das es schon getragen war. Vielleicht klappt es ja.

Du hast zwar deine "hilfreichste" Antwort schon ausgewählt aber egal...ich bin Einzelhändlerin für Kleidung und kann dir nur so viel sagen: getragene Kleidung nehmen wir in unserem Geschäft keinesfalls zurück es sei denn sie hat einen Mangel. Wenn du nett fragst bekommst du eventuell einen schwarzen Pullover aber ich würde nicht drauf bauen..oder möchtest du etwas kaufen das andere schon ne Weile anhatten ? Ich nicht...