Ist das rechtens die Regelung für Online - Rückgabe von Waren innerhalb 14 Tage?
Die Artikel müssen unbenutzt und originalverpackt und bruchsicher verpackt sein.
Ich dachte man kann das Tablet mal ausprobieren ob es einem gefällt und wenn nicht dann geht es zurück...nun lese ich dies in den AGBs ...kann das sein? Ist das rechtens?
5 Antworten
Ein Rückgaberecht wird einzelvertraglich vereinbart, da sind entsprechend solche Bedingungen durchaus zulässig. Bei einem Widerruf wäre es unzulässig.
Dann würden viele Menschen das nur "testen" und dann zurück schicken.
Aber Du hast es ja besser gewusst.
Unterwäsche, Kondome, Bettwäsche kannst Du im Übrigen auch nicht zurück schicken.
Bettwäsche doch? Die ist ja immer so eingeschweißt in Plastik. Unterwäsche geht auch, so lange nicht benutzt. Nur wenn du die im Laden kaufst, darfst du die nicht zurückbringen. Warum auch immer.
Ds lese ich nach 40 Jahre zum ersten Male ...bisher hat sich nie jemand beschwert bei der Rückgabe daß ich es ausprobiert habe.... war bei NBB genauso als ich mal eine Notebook zurück gegeben habe das ich eingreichtet hatte...auch Kameras habe ich oft ausprobiert und zurück gegeben...
Ja das ist richtig so und stimmt, auch wenn etliche Kunden dies anders sehen und meinen sich nicht unbedingt daran halten zu müssen.
M / 19
Das entspricht exakt der gesetzlichen Regelung, nur angucken, nicht ausprobieren.
Natürlich ist das Rechtens
Genauso wenn du sie Versandkosten für den Rückversand bezahlen musst