Onlineshop lehnt Reklamation wegen Gebrauchsspuren ab, was tun?

1 Antwort

Du schreibst von Reklamation, dann aber davon, dass Du wohl das Geld zurück haben wolltest. Beides zusammen schließt sich aus.

Entweder reklamierst Du etwas, dann hat der Händler Recht auf Nachbesserung (zB Reparatur). Oder Du möchtest das Zeugs nicht, dann erklärst Du deinen Widerruf, und schickst das Zeugs dann zurück.

Wenn Du etwas schon in Gebrauch hattest, und die Ware Nutzungsanzeichen hat, kann der Verkäufer Dir einen gewissen Betrag von der Erstattung abziehen.

Eine komplette Nichtannahme kann er aber nicht machen, es sei denn, der Gürtel wurde speziell für Dich hergestellt (Einzelstück). Dann muss er aber schon beim Kauf auf das fehlende Widerrufsrecht hinweisen.

Ich fürchte, da wird Dein Freund als Käufer noch etwas Aufwand haben - sofern das bei einem Gürtel überhaupt Sinn macht.