Verbraucherschutz wenn man als Firma einkauft?

3 Antworten

Nein:

Allerdings gilt doch das gesetzliche Wiederrufsrecht?

Du hast kein Widerrufsrecht bei eine gewerblichen Bestellung.

Es geht hier aber auch nicht um Rücktritt, sondern um einen Sachmangel.

Als Gewerbetreibender solltest Du eigentlich wissen, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur im B2C Verkehr gilt, und nicht für Dich im B2B.

Zudem hat eine Mängelrüge per Mail keine rechtliche Bedeutung, weil der Zugang nicht bewiesen werden kann.

Wege wurden ja schon aufgezeigt.


Malrat13 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 10:27

Ich bin erst seit kurzem Gewerbetreibend!
Soweit mir mein Anwalt es am Telefon kurz erklärt hat besteht ja bei B2B trotzdem ein Vertrag (kein Wiederrufsrecht im B2C Sinne), jedoch wenn der Vertrag nicht erfüllt wird (in diesem Falle wurde keine Ware im Neuzustand geliefert) dann besteht ein Vertragsbruch.
Ich lasse es am besten meinen Anwalt schreiben - jedoch Mängelrüge per Mail keine Bedeutung, ein Brief schon? (ernstgemeinte Frage)

Warum nimmst du beschädigte Ware an?, das macht doch keinen Sinn.

Du kannst die Ware reklamieren.


Malrat13 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 08:14

Das Paket wurde mir vor die Tür gestellt, keine Unterschrift notwendig gewesen anscheinend

Malrat13 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 08:17
@DerWegzudir01

Händler weigert sich, daher meine Frage in diesem Forum. Er meint, solange der Drucker funktioniert hat er nichts zu tuen (Ich habe den Ducker nicht angeschlossen)

DerWegzudir01  22.03.2025, 08:21
@Malrat13

Als erstes machst du so etwas immer schriftlich, per Einschreiben...für eine evtl. Verhandlung wichtig.

Wenn er sich weigert bleibt dir dann der Gang zum Anwalt.

Wenn es so ist, wie von dir beschrieben, muss er auch diesen hinterher bezahlen.