Kann man getragene In-Ears bei Media Markt zurückgeben?
Hallo,
Ich habe mir im Media Markt Online Shop die Samsung Galaxy Buds 3 gekauft und ich bin wirklich maßlos enttäuscht. Sie halten nicht richtig, ich habe andauernd das Gefühl, dass sie kurz vor dem Herausfallen sind. Und auch das Noice Cancelling ist ein absoluter Witz und quasi nicht vorhanden. Nun möchte ich sie am liebsten zurückgeben, denn das ist wirklich eine absolute Zumutung für diesen Preis und ich kann mir nicht vorstellen, diese Kopfhörer im Alltag zu benutzen, da sie einfach von vorne bis hinten schlecht und unangenehm sind.
Auf der Website habe ich nichts konkretes dazu gefunden, ob man getragene In-Ears innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann, allerdings werden Hygieneartikel von der Rückgabe ausgeschlossen. Weiß jemand, ob In-Ears als Hygieneartikel gelten und hat jemand dazu konkret Erfahrungen mit Media Markt?
3 Antworten
Klar kannst Du die zurück geben (im Rahmen des Widerrufsrechtes, sofern online gekauft).
Kein Widerrufsrecht gibt es nur bei Hygieneartikel, die extra versiegelt sein müssen, und die Versiegelung muss eindeutig als Hygienesiegel benannt sein.
Dürfte bei In-Ears wohl kaum zutreffen.
Lesestoff:
https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html
Nein das geht nicht es sei denn sie sind defekt und es gilt im Rahmen der Garantie.
Doch eben das ist es oder würdest du gerne das Ohrenschmalz von anderen Leuten an deinem Artikel haben, der kurz zuvor zurück gegeben wurde? Hab selbst die Erfahrung im Mediamarkt gemacht und musste ewig herum diskutieren, dass dies aber nicht die Garantie betrifft.
Ein Hygieneartikel ist erst dann ein Hygieneartikel gem. Widerrufsrecht, wenn er mit einem Hygienesiegel versehen ist, das auch als solches bezeichnet ist.
Mir ist bisher kein einziger in ear geliefert worden, bei dem das so war.
Hier siehst du welche m
Sorry, dass ist Verkaufsquatsch. Hast du jemals Unterwäsche online bestellt und ist so verpackt bei dir angekommen? Bei mir noch nie. Und Unterwäsche gilt als nicht Umtauschbar (wenn unbeschädigt).
Hier kannst du es nachlesen:
Am Ende entscheidet ein Gericht und kein Anwalt. Das würde dir auch jeder seriöse Anwalt so sagen. Du solltest einen neuen Anwalt suchen, falls dir deiner das anders erzählt haben sollte. Da ich keinen so dilettantischen Anwalt kenne, gehe ich eher davon aus, dass du das noch gar keinen Anwalt gefragt hast. 😉
Auf Krawall getrimmt, was? Schlecht geschlafen? Wie auch immer, lesen würde bilden.
Und damit endet meine Teilnahme bei dieser Frage.
Nö, ich habe dir nur den Spiegel vorgehalten. Scheinst du deine eigenen Worte nicht zu vertragen? So lange du jetzt schweigst soll es mir recht sein.
Du solltest im Geschäft nachfragen wegen der Rückgabe, manche sind doch sehr kulant.
Doch das geht, ist ja kein Hygieneartikel, der extra mit einem Hygienesiegel verschweißt war.