Haftung gez. Regelungen KFZ Verkauf?
Wenn ein Privatverkauf von einem PKW stattfindet (Bastlerfahrzeug mit Ausschluss der Gewährleistung) und er wird mit roten Schildern überführt, ist aber zu dem Zeitpunkt noch nicht abgemeldet, bleibt dann auf der Autobahn stehen.
Wer muss dann den Abschleppdienst rufen und bezahlen ?
Hatten solch einen Fall und haben selbst den Abschleppdienst rufen sollen und dies auch getan.
Aber war das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht über die roten Schilder versichert ?
Lag das überhaupt in unserer Pflicht ?
Es kam sogar vor dem Kauf und Fahrtantritt zu einem Benzinverlust und die Batterie war nur noch eingeschränkt funktionsfähig. Alle Mängel wurden kommuniziert und waren bekannt, außer der Benzinverlust dieser ist den Käufern erst bei Fahrtantritt beim Tanken ausgefallen.
Hat der Käufer da nicht auch etwas fahrlässig gehandelt.
Nun tritt der Käufer auch noch vom Kaufvertrag zurück und wie müssen das Auto beim Abschleppdienst auslösen.
Müssen dafür jetzt mit der Versicherung die Modalitäten klären.
Es ist ein komplizierter Sachverhalt daher bitte ich um einen entsprechenden Rat und die Antwort muss fundiert untermauert sein. Danke schonmal im voraus.
3 Antworten
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keinerlei (!) Abschleppkosten. In der Regel ist dafür ein sogenannter Schutzbrief erforderlich, der zur Versicherungspolizze hinzugebucht werden kann. Was ich bei einer KFZ-Versicherung mit bloß rotem Kennzeichen stark bezweifle.
Die Abschleppkosten nach einer Panne hat der Fahrzeughalter also selbst zu tragen - in Deinem Fall also Dein Käufer.
Infolge Ausschlusses der Gewährleistung im Kaufvertrag solltest Du nicht schadenersatzpflichtig sein, und schon gar nicht ist der Käufer zu einem Kaufvertrags-Rücktritt berechtigt. Es ist vielmehr der Käufer, der das Auto beim Abschleppdienst auslösen muss und Dir die Abschleppkosten rückzuerstatten hat. Mit alldem hat die Versicherung nichts zu tun.
Wende Dich am besten an den ADAC, um die Rechtslage eindeutig zu klären. Ich bin zwar ein Verkehrsjurist, aber aus Österreich. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die verkehrsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland wesentlich anders als bei uns wären.
Meiner Meinung nach kein Fallstrick, siehe § 929 BGB:
Die Übergabe des Fahrzeugbriefs ist somit nicht zwingend erforderlich.
Die Überführung des Fahrzeugs mit roten Schildern liegt in der Eigenverantwortung des Käufers. Da er von den Mängeln vorab informiert war, hätte er Dein Auto besser mit einem Abschleppwagen abholen sollen. Das hat Dich aber nicht zu tangieren.
Zur Rücktrittsmöglichkeit des Käufers siehe diesen umfassenden und fundierten Artikel:
Das Eine ist die Versicherungstechnische Sache und das Andere der Kaufvertrag.
Wenn das Auto noch auf Dich angemeldet war, dann greift auch Deine Versicherung nebst Schutzbrief. Da verstehe ich aber nicht, dass Du das Auto auslösen sollst, wenn das die Versicherung noch zahlt.
Das andere ist der Kaufvertrag und der Gefahrübergang. Das geschieht normalerweise mit der Übergabe des Kaufgegenstandes. Allerdings hat der Käufer ein Rücktrittsrecht, was er nun in Anspruch nimmt. Außer Du hast das ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Da kann aber einiges nicht stimmen, denn der Käufer hat ja die Versicherung des Verkäufers mitgekauft.
Der Käufer kann nicht mit rotem Kennzeichen überführen, wie denn auch, doppelt versichern und doppeltes Kennzeichen geht doch gar nicht.
Gibt es einen Schutzbrief in der Versicherung, darf dieser in Anspruch genommen werden.
Wie bitte soll der Käufer ummelden, wenn ihm Brief und Fahrzeugschein und Kennzeichen verweigert wurden.
Wir besitzen einen Schutzbrief, allerdings war das Auto ja wie erwähnt noch nicht abgemeldet / umgemeldet und wir strenggenommen noch Fahrzeughalter, hatten auch noch den Brief etc. für die Abmeldung behalten. Es war ausgemacht das wie nach Abmeldung alles dem Käufer postalisch zusenden. Er hat lediglich das Auto bereits mit seinen roten Schildern überführt und dabei kam es zur Panne und das Auto war nicht mehr anzubekommen.
Kann das zu einem Fallstrick werden ?
Oder ist es so das durch den Kaufvertrag tatsächlich die Käufer mit dem roten Schildern hätten selbst einen Abschleppdienst rufen und dafür aufkommen müssen.
Bei ADAC sind wir leider nicht Mitglied gewesen, sonst hätten wir das über den laufen lassen.
Und zum Rücktritt; kann der Käufer tatsächlich strenggenommen nicht zurück treten, haben da irgendwie Sorge das es Ärger geben könnte ?