Trennung des Erbes (Zwei Grundstücke, auf einem befinden sich Altlasten?

4 Antworten

Dein Ansatz, die Kosten für die Entsorgung/Sanierung zu recherchieren, scheint mir richtig, um abzuschätzen, welche Kosten entstehen, die über die Ausgleichszahlung dann geregelt werden müssten. Es sollte auf alle Fälle vertraglich festgehalten werden, wie diese Kosten, wenn sie dann effektiv entstehen, d.h., wenn die Behörde aufwacht, aufgeschlüsselt werden. Unklar ist mir, in wieweit Erben- und Grundstücksgemeinschaft getrennt sein sollten. Wenn beides dem Erblasser gehörte und die Geschwister seine einzigen Erben sind, so handelt es sich um eine Erbmasse, die hälftig zwischen den Geschwistern geteilt würde.

hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 09:54

ok, danke, also vom Verständnis her, müssten auch die Kosten der möglichen Entsorgung von beiden Erben zur Hälfte getragen werden...?

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 09:57
@hurz4

Bei wem kann ich mir Informationen einholen, ohne zuviel aufzurütteln....ß

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ROMAX  23.11.2022, 09:58
@hurz4

Wenn das Grundstück dem Erblasser gehörte und folglich Bestandteil der Erbmasse ist, dann ja. Wenn das Grundstück zu einem Teil einer Person gehört, die nicht zu den Erben gehört, dann gehört nur zur Erbmasse der Teil, der dem Erblasser gehörte.

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 10:03
@ROMAX

Ja das Grundstück gehörte dem Erblasser, beide Elternteile leben nicht mehr. Beide Kinder erbeten zu gleichen. Also, ist wohl alles rechtens...? Sprich der Übernehmer der Erbengemeinschaft muss sich an eventuellen Entsorgungskosten in der Zukunft beteiligen.....?

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ROMAX  23.11.2022, 10:43
@hurz4

Beide Erben teilen sich die Erbmasse, d.h. Vermögen und Schulden sowie Einkommen und Lasten. Am einfachsten lässt sich ein Nachlass aufteilen, wenn er liquidiert wird. Im Fall des Grundstücks würde das allerdings vermutlich seitens eines Käufers zu einem Bodengutachten kommen oder im Kaufvertrag festgehalten, dass für verschwiegene Altlasten durch die Verkäufer aufzukommen sei. Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht zu kontaktieren, weil es hier u.U. doch um etwas mehr Geld gehen könnte

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 11:18
@ROMAX

Vielen Dank. Diese Antwort ist sehr hilfreich.

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10tel  23.11.2022, 09:59
Unklar ist mir, in wieweit Erben- und Grundstücksgemeinschaft getrennt sein sollten.

Ich kenne einen Fall. Zu Lebzeiten wurde den Geschwistern die Immobilie überschrieben gegen lebenslanges Wohnrecht der Eltern. Mutter und Vater gestorben, nun können sie nicht nur über die Immobilie verfügen (Wohnrecht ist weggefallen), sondern sind auch noch Erbengemeinschaft für den sonstigen Nachlass.

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Wenn die Altlasten bereits bekannt sind: dann weckt man mit einem Auszug aus dem Altlastenkataster auch keine schlafenden Hunde. Mit der Information über die Art der Altlasten kann man sich dann um Kostenvoranschläge über die voraussichtliche Höhe der Entsorgungskosten kümmern.

Gibt genug Altlasten, die erst entsorgt werden müssen, wenn Bodenbewegungen anstehen.

Von daher ist es üblich, dass in einem Kaufvertrag mit Dritten auf die Altlasten iV mit den Vorschriften BBodSchG hingewiesen wird. Sollte die Gemeinschaft auch machen, wenn sie an Dritte veräußern würde.

Und eine Altlast mindert nun mal den Preis um die Höhe der vermuten Entsorgungskosten. Ob das nun der Unbeteiligte ist oder der Miterbe ist uninteressant. Bei den Beiträgen würde ich den Kostenvoranschlag samt Kosten auch im KV erwähnen, damit sich der reduzierte Preis auch gegenüber dem Finanzamt erklären lässt.

Vielleicht könnte man noch prüfen, wie das Grundstück ins Eigentum des Erblasser kam und ob ggfls noch ein Verursacher in der Haftung ist.

Als aus der Gemeinschaft Aussteigender würde ich den Entwurf des Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Bevorzugt würde ich den KV über den ursprünglichen Erwerb ebenfalls mitnehmen, sofern nicht bekannt, dass Erblasser = Verursacher ist.

Nein. Aber was hat der Erbfall mit der eigentlichen Frage nach den Kosten der Entsorgung zu tun?

hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 09:52

Naja, das einzigste was ich mir vorstelle, das dahinter steckt das der Betrag der Differenzausgleichzahlung gedrückt werden soll:

Wert Erbengemeinschaft: 555000,-

Wert Grundstückgemeinschaft: 950000,-

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ROMAX  23.11.2022, 11:55
@hurz4

Wenn die Vermögenswerte - beweglich und unbeweglich (Grundstück) - dem Erblasser gehörten und nunmehr unter den beiden Geschwistern als Alleinerben aufgeteilt werden sollten, so sind die Geschwister die Erbengemeinschaft, und das Nachlassvermögen beträgt 1.505.000,-, von dem jedem 752.500,- zustehen, aber auch die Hälfte der Verbindlichkeiten.

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 12:06
@ROMAX

Also mitVerbindlichkeiten ist einfach die Altlast gemeint welche ich mittragen muss...aber auf die ich ja später keinen Einfluss mehr habe, sprich wenn dann später mal gebaut wird...? In diesem speziellen Fall ist es ja zu 100% wahrscheinlich das die Altlast entsorgt werden muss....

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10tel  23.11.2022, 12:12
@hurz4

Kann man die Zahlung von Altlasten als Recht (für den Eigentümer) und Pflicht (für einen anderen) ins Grundbuch eintragen lassen? Das wäre doch eine mögliche Lösung, sofern man nicht ohnehin alles verkauft, denn Geld ist beliebig teilbar.

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 12:40
@10tel

Danke für die Info, aber ganz genau verstehe ich das noch nicht. Verkauft wird da nichts, das ist bereits Fakt, weil u.a. ein Geschwisterteil mit Familie auf dem Grundstück der Grundstücksgemeinschaft wohnt (in Summer drei Objekte).

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10tel  23.11.2022, 12:53
@hurz4

Bei Detailfragen bin ich raus, die „mögliche Lösung“ war nur eine Idee, die ihr mit dem Notar besprechen könntet.

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hurz4 
Fragesteller
 23.11.2022, 13:26
@10tel

ok, danke. ist das erst mal nicht eine Sache für den Anwalt. Die Abwicklung am Ende natürlich mit dem Notar.....

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Wenn euch dieses Risiko JETZT schon bekannt ist, solltet ihr euch über die Kostenfrage auch JETZT einigen.