Trennung des Erbes (Zwei Grundstücke, auf einem befinden sich Altlasten?
Folgende Sachlage:
Nach einem Todesfall geht es an die Erbabwicklung: Es existiert eine Erbengemeinschaft und eine räumlich und örtlich getrennte Grundstücksgemeinschaft. Der Verkehrswert der Grundstückgemeinschaft ist fast doppelt so hoch. Es gibt zwei Erben, zwei Geschwister. Der eine übernimmt die Erbengemeinschaft, der andere die Grundstückgemeinschaft, über den Preis bzw. die Ausgleichszahlung ist man sich so gut wie einig. Auf der Grundstücksgmeinschaft befinden sich im Boden noch Altlasten, sprich verunreingter Boden. Die ist der Behörde bekannt, seit 10 Jahren. Momentan ruht da alles....sprich "schlafende Hunde sollte....". Jetzt fordert der jenige welcher die Grundstücksgemeinschaft übernehmen will von dem anderen eine finanzielle Beteiligung des anderen, falls dieser Boden irgendwann in Zukunft einmal entsorgt werden muss. Bedeutet: Die Summe der Ausgleichzahlung würde demzufolge geringer ausfallen. Der andere, der Übernehmer der Erbengemeinschaft hat ja dann keinen Einfluss mehr darauf was mit dem anderen Grundstück in Zukunft passiert, sprich wenn in dann gebaut wird, muss es unter Garantie entsorgt werden. Würdet ihr euch darauf einlassen?
Amdere Frage: Kennt sich jemand mit den Kosten bzgl. Entsorgung von verseuchten/ kontaminierten Boden aus?
4 Antworten
Dein Ansatz, die Kosten für die Entsorgung/Sanierung zu recherchieren, scheint mir richtig, um abzuschätzen, welche Kosten entstehen, die über die Ausgleichszahlung dann geregelt werden müssten. Es sollte auf alle Fälle vertraglich festgehalten werden, wie diese Kosten, wenn sie dann effektiv entstehen, d.h., wenn die Behörde aufwacht, aufgeschlüsselt werden. Unklar ist mir, in wieweit Erben- und Grundstücksgemeinschaft getrennt sein sollten. Wenn beides dem Erblasser gehörte und die Geschwister seine einzigen Erben sind, so handelt es sich um eine Erbmasse, die hälftig zwischen den Geschwistern geteilt würde.
Unklar ist mir, in wieweit Erben- und Grundstücksgemeinschaft getrennt sein sollten.
Ich kenne einen Fall. Zu Lebzeiten wurde den Geschwistern die Immobilie überschrieben gegen lebenslanges Wohnrecht der Eltern. Mutter und Vater gestorben, nun können sie nicht nur über die Immobilie verfügen (Wohnrecht ist weggefallen), sondern sind auch noch Erbengemeinschaft für den sonstigen Nachlass.
Ja das Grundstück gehörte dem Erblasser, beide Elternteile leben nicht mehr. Beide Kinder erbeten zu gleichen. Also, ist wohl alles rechtens...? Sprich der Übernehmer der Erbengemeinschaft muss sich an eventuellen Entsorgungskosten in der Zukunft beteiligen.....?
Beide Erben teilen sich die Erbmasse, d.h. Vermögen und Schulden sowie Einkommen und Lasten. Am einfachsten lässt sich ein Nachlass aufteilen, wenn er liquidiert wird. Im Fall des Grundstücks würde das allerdings vermutlich seitens eines Käufers zu einem Bodengutachten kommen oder im Kaufvertrag festgehalten, dass für verschwiegene Altlasten durch die Verkäufer aufzukommen sei. Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht zu kontaktieren, weil es hier u.U. doch um etwas mehr Geld gehen könnte
Wenn die Altlasten bereits bekannt sind: dann weckt man mit einem Auszug aus dem Altlastenkataster auch keine schlafenden Hunde. Mit der Information über die Art der Altlasten kann man sich dann um Kostenvoranschläge über die voraussichtliche Höhe der Entsorgungskosten kümmern.
Gibt genug Altlasten, die erst entsorgt werden müssen, wenn Bodenbewegungen anstehen.
Von daher ist es üblich, dass in einem Kaufvertrag mit Dritten auf die Altlasten iV mit den Vorschriften BBodSchG hingewiesen wird. Sollte die Gemeinschaft auch machen, wenn sie an Dritte veräußern würde.
Und eine Altlast mindert nun mal den Preis um die Höhe der vermuten Entsorgungskosten. Ob das nun der Unbeteiligte ist oder der Miterbe ist uninteressant. Bei den Beiträgen würde ich den Kostenvoranschlag samt Kosten auch im KV erwähnen, damit sich der reduzierte Preis auch gegenüber dem Finanzamt erklären lässt.
Vielleicht könnte man noch prüfen, wie das Grundstück ins Eigentum des Erblasser kam und ob ggfls noch ein Verursacher in der Haftung ist.
Als aus der Gemeinschaft Aussteigender würde ich den Entwurf des Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Bevorzugt würde ich den KV über den ursprünglichen Erwerb ebenfalls mitnehmen, sofern nicht bekannt, dass Erblasser = Verursacher ist.
Nein. Aber was hat der Erbfall mit der eigentlichen Frage nach den Kosten der Entsorgung zu tun?
Naja, das einzigste was ich mir vorstelle, das dahinter steckt das der Betrag der Differenzausgleichzahlung gedrückt werden soll:
Wert Erbengemeinschaft: 555000,-
Wert Grundstückgemeinschaft: 950000,-
Wenn die Vermögenswerte - beweglich und unbeweglich (Grundstück) - dem Erblasser gehörten und nunmehr unter den beiden Geschwistern als Alleinerben aufgeteilt werden sollten, so sind die Geschwister die Erbengemeinschaft, und das Nachlassvermögen beträgt 1.505.000,-, von dem jedem 752.500,- zustehen, aber auch die Hälfte der Verbindlichkeiten.
Also mitVerbindlichkeiten ist einfach die Altlast gemeint welche ich mittragen muss...aber auf die ich ja später keinen Einfluss mehr habe, sprich wenn dann später mal gebaut wird...? In diesem speziellen Fall ist es ja zu 100% wahrscheinlich das die Altlast entsorgt werden muss....
Wenn euch dieses Risiko JETZT schon bekannt ist, solltet ihr euch über die Kostenfrage auch JETZT einigen.
ok, danke, also vom Verständnis her, müssten auch die Kosten der möglichen Entsorgung von beiden Erben zur Hälfte getragen werden...?