Stört mich nicht. Ich sehe keinen Interessenskonflikt

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abgesehen von der NSDAP sicherlich B90/G

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Wenn möglich, Foto(s) machen und zur Polizei

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Natürlich würde ich dem Kind helfen und dann auf die Eltern warten und ihnen erklären, was vorgefallen ist

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Unbedingt. Auch ich sehe es so, dass das Einstimmigkeitsprinzip nicht mehr zeitgemäss ist bei der jetzigen Grösse der EU. Es mag bei der Ur-EU sinnvoll gewesen sein, nun sind die Interessen der Mitgliedsstaaten so differenziert, dass eine Einstimmigkeit schwierig zu erzielen ist und und die EU zu einem schwer lenkbaren Koloss macht.

Darüber hinaus müssten zentrale Funktionen, die geopolitisch von Bedeutung sind, in einem föderalen System an die EU delegiert werden und nicht mehr allein Rolle einzelner Staaten sein, so z.B. Verteidigung und Aussenpolitik.

Eine EU Reform setzt aber auch voraus, dass mehr Kompetenz geschaffen werden muss, weg vom reinen Bürokratismus hin zu politischer Führung. Das Mikromanagement, das bis in insignifikante Teile des täglichen Lebens übergreift, gehört prioriisiert

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A priori ... gar nichts.

Spreche aus Erfahrung, da ich seit etlichen Jahren Partner an einem solchen Projekt mit grossem Interesse für die weltweite Frauengesundheit beteiligt bin und wir dennoch keinerlei Private Equity, Venture Capital oder ähnliche Formen von Finanzierung von potentiellen Investoren lukrieren konnten. Die staatlichen Mittel sind mit derartigen bürokratischen Hürden verbunden, dass man es sich als Start-up nicht leisten kann, die Ressourcen dafür zu binden. Banken schenken Dir einen Regenschirm, wenn die Sonne scheint und nehmen ihn weg, wenn es regnet. Banken sind extrem risikoscheu und erwarten Sicherheiten, die man idR als Start-up nicht besitzt. Meine Empfehlung, sehr gründlich einen Businessplan auszuarbeiten und sich dann geduldig durch die Gründerforen durcharbeiten, Kontakte knüpfen, netzwerken usw.

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Begrenzt, nur mit zugelassenen, nachgefragten Qualifikationen. Vorrangig sollten Einwohner und andere EU Bürger eingestellt werden. Nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine anderen geeigneten Bewerber für eine Stelle gibt, sollte ein nicht-EU Bürger mit entsprechenden Qualifikationen dafür zugelassen werden.

So funktioniert es auch in anderen Ländern.

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