Nicht gelieferte Artikel und Mängelartikel kein Betrug?

Privatkäufer kaufte auf einer Online-Verkaufsplattform von Privat einen Konvolut gebrauchte Kleidung, 60 Teile zum Kaufpreis von Euro 600,--von zwei bestimmten Markenherstellern gebraucht, angegeben war sehr guter Zustand. Auf Frage ob die Sachen wirklich keine Mängel haben, erklärte der Verkäufer explizit, dass sie alle im gepflegten Zustand seien und seine verstorbene Frau sehr darauf geachtet habe. . Von ca. 30 Teilen schickte er Fotos mit mehreren Kleidungsstücken auf einem Foto, auf dem man die Sachen entfernt sah. Und von anderen nicht, weils ihm zuviel war , alle 60 Teile zu fotografieren.

Angekommen sind dann beim Käufer nur 55 Teile, davon 6 Teile von fremden Marken, die der Käufer gar nicht bestellt hat, und 27 Teile , die Mängel hatten, (Flecken, Gewebeschäden und Löcher, sogar richtig große Löcher) Insgesamt sehr ungepflegt, schmuddelig und sehr unangenehm riechend, mit Hundehaaren. Nur 22 Teile sind wie beschrieben im sehr guten Zustand. Gut man kann die 22 Teile, die ok sind, waschen und lüften und von Hundehaaren entfusseln. Darüber will der Käufer hinwegsehen.

Darüber hinaus fehlen 14 Teile, die der Verkäufer auf Fotos geschickt hatte und für die der Käufer den Kauf auch zusagte und bezahlte. Die hat der Verkäufer gar nicht geliefert.

Der Käufer hat reklamiert und folgende Forderungen an den Verkäufer gestellt:

1) 6 falsch gelieferte Artikel und 27 Mängelartikel soll der Verkäufer zurück nehmen und Geld zurück

2)die nicht gelieferten 14 Artikel soll der Verkäufer nachsenden, und je nachdem ob auch Mängelartikel dabei sind, ebenfalls zurücknehmen und Geld zurück

so dass der Käufer am Ende nur die Sachen behält und bezahlt , die wie beschrieben sind.

Der Käufer will die 22 Artikel, die ok sind , behalten und die restlichen 14 fehlenden Artikel nachgeliefert bekommen.

Der Verkäufer hingegen will alles komplett zurück, heißt , der Käufer darf die 22 Sachen, die ok sind, nicht behalten und bekommt auch die fehlenden 14 Teile nicht nachgeliefert. Der Verkäufer macht den Käufer zudem auf eine unterirdische widerliche Art nur lächerlich und pfeift auf Käuferrechte und auf Erfüllung vom Kaufvertrag. Auf den Rückversandkosten bleibt der Käufer auch sitzen.

Polizeibeamter zu dem Fall, es sei kein Betrug, denn schließlich würde der Verkäufer alles komplett zurück nehmen . Was aber mit den fehlenden 14 Teilen, die der Käufer laut Fotos auch gekauft hat, aber nicht geliefert worden sind? Ist das kein Betrug?

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Was meint Ihr zu diesem Fall und wie seht Ihr das rechtlich? Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich?

Schadensersatz, Betrug, Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Kaufvertragsrecht, Lieferung, Mangel, Rückgabe

Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

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Nacherfüllung oder Rückgabe bei Mängelartikel?

Weiß jemand, wie folgender Fall auf dem Rechtsweg in der Regel vom Gericht auf Grundlage vom BGB gehandhabt wird?

Käufer hat von Privatverkäufer Mängelartikel erhalten. Die Mängel waren nicht im Verkaufsangebot angegeben. Da der Verkäufer sämtliche Verantwortung dafür verweigert, muss der Käufer gegen den Verkäufer rechtlich klagen.

Hat der Käufer auf zivilrechtlichem Weg die freie Wahl zwischen Rückgabe der Mangelware oder Nachbesserung durch den Verkäufer? Oder ist der Käufer daran gebunden, zuerst Nacherfüllung zu fordern, und erst wenn das nicht gefruchtet hat, kann er auf Rückgabe bestehen?

Gegenstand ist ein weißes Kleidungsstück, das vom Verkäufer über einen Bereich von 20cm mit problematischen Flecken geliefert wurde, welche mit normalem Waschen nicht rausgehen, sondern spezielle Fleckentfernungsmaßnahmen benötigen.

Falls rechtlich gesehen der Käufer in erster Linie Nachbesserung vor Rückgabe fordern muss, kann dann der Käufer vom Verkäufer die Reinigungskosten einer fachmännischen Reinigung fordern? Kann der Käufer vom Verkäufer diese Kosten fordern, bevor er es in eine Reinigung gibt? Sonst kann es sein, dass der Käufer auf den Reinigungskosten sitzen bleibt. Der Käufer will sich ja absichern.

Oder kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die Reinigung auf Käuferkosten selbst vornimmt?

Betrug, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückerstattung, Rückgabe, Nacherfüllung
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