Welche Frist an Verkäufer zur Rücknahme, der Mängelartikel verschickt hat?
Folgender Fall:
Käufer hat Mängelartikel erhalten, der im sehr guten Zustand beschrieben war. Er hat daher gleich nach Erhalt mit Fotos zu den Mängeln reklamiert und um Retoure gebeten. Verkäufer macht keine Anstalten, ihn retour zu nehmen , im Gegenteil, er legt dem Käufer auf, den Artikel wiederherzustellen (reparieren) und unterstellt dem Käufer, der Käufer hätte den Artikel beschädigt. Käufer streitet das ab, weils nicht stimmt, besteht nach wie vor auf Retoure, fühlt sich betrogen, kündigt polizeiliche Anzeige gegen den Verkäufer an , und Verkäufer reagiert nicht mehr.
Welche Frist muss der Käufer dem Verkäufer zur Rücknahme setzen, damit es rechtskräftig ist?
3 Antworten
Ich sehe hier kein Strafrecht, sondern Zivilrecht, und damit keinen Fall für die Polizei.
Deshalb dem Verkäufer per Einschreiben Einwurf eine Frist zur Rücknahme von 14 Tage (max 3 Wochen) setzen, weil der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das Datum muss genau angegeben werden (xx.xx.2025).
Ich fürchte, das wird nicht ohne Einsatz eines Anwaltes ablaufen.
und der Käufer eh schon geschädigt, legt noch mehr drauf, wegen Einschreibegebühren....die er dann womöglich auch nicht mehr zurückerhält. Außerdem gibts kaum noch Anwälte, die Fälle annehmen,wenn sie unter 100 oder 50 Euro Schaden sind. Die Anwaltskosten muss der Käufer erstmal vorstrecken. Manche Anwälte verlangen von vornerein 150-250 Euro Stundenlohn, sonst fangen sie erst gar nicht an.
In diesem Fall sind es 32 Euro Schaden für den Käufer. Und da das so ist, steckt am Ende der Käufer eh den Kopf in den Sand und wehrt sich nicht. Daher gibts immer mehr Betrüger, die sich so was locker erlauben können., ohne dass sie dafür belangt werden.
Und warum kein Strafrecht? Ist das nicht Betrug, wenn ein Verkäufer unwahre Artikelbeschreibung gemacht hat und den Käufer auf dem Schaden sitzen lässt?
Die Frist spielt hier ja keine Rolle, da Du den Mangel ja doch schon angezeigt hast. In der Regel muss so ein Mangel unverzüglich angezeigt werden, weil sonst eben nicht nachgewiesen werden kann, dass der Mangel durch Nutzung entstanden ist.
Wenn das Teil mit Paypal bezahlt wurde, einfach einen Fall eröffnen, bzw. Paypal kontaktieren.
der Mangel wurde sofort nach dem Auspacken und Sichtung der Mängel angezeigt. Dh zwischen dem Paketabholen im Paketshop und zuhause angekommen sein einschl. Auspacken des Artikels lagen ca. 25 Minuten. Dann gleich Fotos vom Schaden gemacht und dem Verkäufer zugeschickt.
Bezahlung war per Banküberweisung.
Der Verkäufer hat der Retoure nicht eingewilligt und antwortet nicht mehr.
Der Käufer denkt aufgrund des BGB, dass er dem Verkäufer nicht einfach mitteilen kann: "Nehmen Sie umgehend den Artikel zurück", sondern dass er dem Verkäufer eine Frist setzen muss: "Bestätigen Sie mir bis zum...... (Datum) Ihr Einverständnis zur Rücknahme und Rückerstattung". Frage ist, wie lange die Frist sein muss, damit es rechtskräftig ist und auch gerichtlich anerkannt ist.
Da hast du wohl die a Karte du wirst einen Anwalt benötigen denn du erstmal bezahlen musst in der Hoffnung Recht zu bekommen
Und dann ist die Preisfrage ob der Verkäufer Zahlungsfähig ist im schlimmsten Fall lebt er von Bürgergeld und du siehst in die Röhre
Solche Fälle sind immer sehr problematisch und am Ende leider nicht selten ein Geldgrab für geschädigte
Ja leider und oftmals wird sich falsch vorgestellt wie das abläuft man hat ja einen Titel von 30 Jahren trotzdem muss man ja jedes Mal wenn man den Verdacht hegt dein Schuldner könnte zu Geld gekommen sein wieder Geld für eine Vollstreckung vorstrecken
Und wenn der Pech hast geht die Person in eine privatinsolvenz
ja, so schauts oftmals aus, auch meine Erfahrung. Und mit diesen Zwangsvollstreckungstiteln kann man die Klowände tapezieren... denn wenn man mit denen was zurück holen will, bleibt man in solchen Fällen auf den Gerichtgsvollzieherkosten sitzen und kann die auch noch blechen.