Darf ein Händler nachträglich den Preis für Waren erhöhen?
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Wochen einen Bräter online bei einem bekannten Händler bestellt, der die Ware für einen Preis von 0€ plus Versandkosten ausgewiesen hat. Ich bekam die Ware kurze Zeit später zugeschickt. Auf der Rechnung stand allerdings nun ein Betrag von über 200€. Dazu bekam ich eine Mail, in der mir gesagt wurde, dass es sich um einen Shopfehler handelt und ich die Ware kostenfrei zurück schicken kann. Ich weiß, dass der Händler einen Kaufvertrag anfechten darf bei einem solchen Fehler. Allerdings hätte er mir dann Ware zugeschickt, die auf keinem Kaufvertrag basiert. Darf ich die Ware daher für 0€ behalten oder bin ich wirklich chancenlos.
Danke für alle Hinweise. Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung erfolgen kann und alles ohne Gewähr ist. Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp!
2 Antworten
Dir war von Anfang an bewusst, dass der "Verkäufer" nichts verschenken wird. Der Anfechtungsgrund des Irrtums ist geradezu offensichtlich. Und auch ohne Kaufvertrag gäbe es einen Herausgabeanspruch des "Verkäufers" (§ 241a (2) BGB).
Allerdings könntest du den "Verkäufer" vermutlich darauf verweisen, dass er die Sache abholen muss.
Das ist ein "offensichtlicher Fehler" und dazu wirst Du etwas in den AGB gelesen haben. Und selbst wenn nicht, ist es ja immernoch "offensichtlich" und gesetzlich geregelt. Also: Bezahlen oder zurücksenden!