Nicht bestelltes Paket bekommen?

4 Antworten

Gut, wenn du es behältst und nicht zurückschickst könnte es erschleichen von Leistungen sein möglicherweise?

Ich denke immer an das Gute im Menschen und das wäre die folgende Handlungsweise, dass der Onlineshop etwas versehentlich an dich verschickt hat und Du solltest es einfach zurückschicken weil vielleicht ist es ein kleiner Einzelhändler der auch nichts zu verschenken hat.

DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 17:41

Der Betrieb hat einen Jahresumsatz von über 20 Millionen. Ich kann deinen Ansatz aber durchaus verstehen und es mir durch den Kopf gehen lassen.

danke für die Antwort :)

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Nö, eigentlich bist du nicht dazu verpflichtet, Kontakt zum Shop aufzunehmen. Das ist hier aber keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Ansicht. Du hast nichts bestellt und etwas erhalten, ein Vertrag ist jedenfalls nicht zustande gekommen.

ABER: War der Shop seriös? Kann es sein, dass man dir da was unterjubeln will? Es gibt genug komische Verkäufer, die merkwürdige Nummern abziehen und dann den Empfänger mit Briefen nerven. Schreib den Shop einfach an, schildere die Situation und schlag ihnen vor, dass du das Paket zurückschickst, wenn die Versandkosten übernommen werden.

DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 15:29

Nein, der Shop war seriös.

ich will hier keine Namen nennen, aber der Shop ist groß, etabliert und hat einen guten Ruf in ganz Deutschland.

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StiftausBlei  16.08.2023, 15:31
@DerMarius515

War das Paket denn an dich adressiert? Und wessen Name steht auf der Rechnung, welche Adresse?

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DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 15:34
@StiftausBlei

ja, das Paket war an mich adressiert, ich nehme an dass die Lieferscheine falsch geklebt worden sind.

Die beigelieferte Rechnung ist von Artikeln, die ich vorher bestellt habe und die auch schon bezahlt und geliefert wurden.

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Hi! Das habe ich nach einer Recherche gefunden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001#:~:text=Unbestellte%20oder%20falsch%20gelieferte%20Ware,bestellte%20Ware%20behalten%20oder%20vernichten.

Lies das mal durch und entscheide dann.

Für mich wäre es keine Frage, ich bestelle oft beim grossen T und die waren immer fair zu mir auch bei Rückabwicklungen, also wäre es für mich Ehrensache da anzurufen und das aufzuklären und wenn ich das brauchen könnte und behalten wollte, das dann auch gegen Rechnung versteht sich zu bezahlen.

Aber verpflichtet bist Du dazu erstmal nicht.

Wie gesagt, Deine Entscheidung. Gruss

DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 17:43

Vielen Dank für deine Antwort.

es war tatsächlich der Konkurrent vom großen T.
Ich werd’s mir durch den Kopf gehen lassen.

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Du hast jetzt zwei Möglichkeiten!

Entweder Du behälst den Artikel und bezahlst diesen auch.

Du kontaktierst den Händler über sein Missgeschick und schickst darauf die Ware an diesen zurück.

DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 15:28

Aber wie soll ich den Artikel bezahlen? Es ist keine Rechnung oder Ähnliches dabei.

die dabei gelieferte Rechnung ist ja schon bezahlt.

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DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 15:30
@Bonsai82

Ja. Von vorher bestellten Artikeln.

ich nehme an, dass einfach die Lieferscheine falsch aufgeklebt haben.

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Bonsai82  16.08.2023, 15:35
@DerMarius515

Dann schreibt man das auch so.

Irgendwo im System wird es gespeichert sein, dass Du Ware erhalten hast. Früher oder später wird man Dich daran erinnern die Ware zu zahlen. Falls nicht, hast Du unverschämtes Glück gehabt.

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DerMarius515 
Fragesteller
 16.08.2023, 15:36
@Bonsai82

Sorry, wollte keine Verwirrung stiften.

Dankeschön für die antwort. :)

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StiftausBlei  16.08.2023, 15:28

Warum soll er den Artikel bezahlen? Er hat keinen Vertrag abgeschlossen.

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M111evo  16.08.2023, 15:31
Du kontaktierst den Händler über sein Missgeschick...

Richtig.

Und der muss sich dann selbst um eine Abholung kümmern.

...und schickst darauf die Ware an diesen zurück.

Nein, dazu besteht keine Verpflichtung.

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M111evo  16.08.2023, 15:33
@Bonsai82

Gut, dann solltest Du das auch schreiben.

Und strenggenommen muss er dem Händler nur die Abholung ermöglichen, er ist nicht zur Rücksendung der Ware verpflichtet.

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M111evo  16.08.2023, 15:39
@Bonsai82

Da kommt es ganz auf die Kommukation an:

Wenn der Händler sich für meine Rückmeldung bedankt und ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellt, bzw. den Rückversand bezahlt, dann hätte ich überhaupt kein Problem mit einer Rücksendung.

Stellt er such dagegen stur, dann mache ich das auch und das Paket wandert bis zum Ende der Verjährung in 3 Jahren in den Keller.

Gar kein Problem.

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Bonsai82  16.08.2023, 15:41
@M111evo

Ach ... Auf einmal rudert man zurück? Einmal Hö und einmal Hott ... Einmal soll er sich den Mist abholen und jetzt doch abschicken? GF kann schon lustig sein.

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M111evo  16.08.2023, 15:45
@Bonsai82
Ach ... Auf einmal rudert man zurück? Einmal Hö und einmal Hott ... Einmal soll er sich den Mist abholen und jetzt doch abschicken?

Ich rudere nicht zurück:
Ich habe geschrieben, dass ich rechtlich zwar nicht zum Rückversand verpflichtet wäre, es bei entsprechendem Verhalten des Händlers aber dennoch tun würde.

GF kann schon lustig sein.

Sorry, aber Du hast mit dem Kindergarten angefangen.

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