Wenn Sie die Frist für ein Aufbauseminar verpassen, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen triftiger Gründe. Dazu gehören beispielsweise:
- Unerwartete schwere Erkrankung, die eine Teilnahme unmöglich macht.
- Unverschuldete Verzögerung durch die Fahrschule, etwa wenn ein Seminar aufgrund unvorhersehbarer Umstände verschoben wird.
- Andere außergewöhnliche Umstände, die Ihre Teilnahme verhindern, wie z.B. eine unverschuldete Verschiebung der Seminartermine.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Fristverlängerung unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes stellen. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum, ob sie Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt. Sie muss überzeugt werden, dass die Verzögerung nicht auf Eigenverschulden beruht und dass Sie bereit sind, das Seminar bei nächster Gelegenheit zu absolvieren.
Wenn die Frist für das Seminar verpasst wird und keine Verlängerung gewährt wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese kann erst wieder erteilt werden, nachdem das Seminar erfolgreich absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt wurde.
Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-fahrerlaubnis-auf-probe-teilnahme-an-aufbauseminar/