Normalerweise hinterlassen DHL-Zusteller sofort eine Benachrichtigungskarte beim Kunden, nachdem ein Zustellversuch fehlschlug und das Paket zur Packstation gebracht wird.
► Manchmal kommt die Benachrichtigungskarte jedoch erst 1 oder 2 Tage später per Briefpost. Und zwar dann, wenn der Zusteller entweder gar nicht an Ihrer Hausanschrift war (Zustellversuch vorgetäuscht), oder wenn der Empfänger keinen von außen zugänglichen Briefkasten hat.
Warten Sie bitte ab, ob Sie eine Benachrichtigungskarte per Brief zugeschickt bekommen. Geschieht das innerhalb von 2 Tagen nicht, rufen Sie bitte beim DHL-Kundenservice an, damit Sie den Abholcode bekommen.
► Einige Kunden bekommen gar keine gedruckte Benachrichtigungskarte, sondern nur eine E-Mail mit einem Abholcode. Den Abholcode müssen Sie entweder am Packstation-Display eintippen, oder (falls Packstation ohne Display) den Code in der DHL-App eingeben, um das Fach zu öffnen.

Quelle: https://www.paketda.de/packstation/benachrichtigungskarte.html#bk

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Erster Ansprechpartner ist MediaMarkt. PayPal greift erst dann ein, wenn MediaMarkt das Geld freigegeben hat.

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Gib Gas, ich will Spaß!

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Ja, solange keine Pfändung vorliegt, kannst du dein Geld auch über der Pfändungsfreigrenze verfügen.

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so würde der Konzern Stück für Stück auch „mein Eigentum“ werden.

Danach kommt die Weltherrschaft a la Pinky und der Brain. 💁🏻🙂

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Das deutsche Waffengesetz hast du ja prima außer Acht gelassen. 😅

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Am 16.Oktober 2023 wurde es offiziell bekannt gegeben, unsere geliebte Carolina Reaper ist nicht mehr die schärfste Chili der Welt.
Sie wurde von der Pepper X abgelöst. Diese steht jetzt mit einer durchschnittlichen Schärfe von 2.693.000 Scoville Heat Units (SHU) im Guinnessbuch der Rekorde. [...]
Laut Pressemitteilung wird kein Saatgut, keine Pflanzen und keine Beeren der Pepper X verkauft. Die Sorte wird nur in eigenen Saucen verarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei allen Saatgut Angeboten, die im Umlauf sind, nicht um die echte Pepper X handelt.

Quelle: https://pepperworld.com/pepper-x-die-neue-schaerfste-chilisorte-der-welt/

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Das Postgesetz beschreibt vier Fälle, in denen das Verbot der Kenntnisnahme des Inhalts einer Sendung oder den näheren Umständen des Postverkehrs durch den Postdienstleister aufgehoben ist.
Postdienstleister dürfen ihnen anvertraute Sendungen nur öffnen, 
  • um zu prüfen, ob eine Portovergünstigung zu Recht in Anspruch genommen wurde,
  • um den Inhalt einer beschädigten Sendung zu sichern,
  • wenn weder der Absender noch der Empfänger auf andere Art zu ermitteln sind,
  • um eine von der Sendung ausgehende Gefahr abzuwenden.
Unzustellbare Sendungen
Kann eine Sendung an der vom Absender angegebenen Anschrift nicht zugestellt werden, so wird zunächst geprüft, ob sich Absenderangaben auf der Sendung befinden. Falls der Absender diese angegeben hat, wird die Sendung an ihn zurückgeführt. Zudem kann auch eine Überprüfung der Anschrift durch öffentliche Quellen (Telefonbuch, Onlineverzeichnisse) erfolgen. Verläuft die Prüfung im Sortierzentrum allerdings erfolglos, wird die Sendung speziell geschulten Mitarbeitenden zugeleitet, die eine Sendungsöffnung zur Adressermittlung vornehmen dürfen. Wird eine zustellfähige Anschrift aus dem Inhalt der Sendung ermittelt, wird die Sendung dorthin gesandt. Scheitert die Adressermittlung auch nach Öffnung der Sendung, wird die Sendung der Vernichtung zugeführt.

Quelle: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Klingt wie nach Dr. House. 😁 Cleverer Fuchs - würde ich behaupten.

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