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3 Antworten

Sie darf das so sagen, aber es ist natürlich nicht korrekt (ist eine freundliche Lüge).

Tatsächlich ist es so, dass im Fall einer Insolvenz der Kaufvertrag nicht mehr gilt und das bereits bezahlte Geld leider futsch ist. Das ist die Gefahr mit Vorausbezahlung.

Mit der Vorausbezahlung schliesst Du zwar einen Vertrag ab, aber die Insolvenz bricht diesen Vertrag, er gilt nicht mehr.

(es wäre noch zu klären ob Du den Kauf bei Tupperware gemacht hast (die nun insolvent sind) oder vielleicht doch bei der Beraterin selbst, die ja nicht insolvent ist. Aber wenn die einigermassen normal ticken, dann hat die Beraterin das nur vermittelt und ist nicht Dein Vertragspartner ...)


SusiEngel1989 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 13:19

Die Ware wurde laut ihrer Aussage schon vor der Insolvenz geliefert. Nur es kam kein Termin für die Abholung zustande

SusiEngel1989 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 13:21
@SusiEngel1989

Ich nehme an sie hat die Ware weiterverkaufen um schnell noch Gewinn zu machen. Deshalb kam kein Termin für die Abholung zustande

SusiEngel1989 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 13:23
@rr1957

Ich hab im Dezember von ihr die Mitteilung bekommen dass die Ware da ist. Jetzt ist sie verschwunden . Sie meinte nur die ist nicht mehr da

rr1957  27.03.2025, 13:28
@SusiEngel1989

dann ist halt die Frage, wann sie gelogen hat - lügt sie jetzt, oder war es im Dezember eine Lüge dass die Ware da sei ...

Wär nun ein Fall für einen Rechtsanwalt, lohnt sich aber wohl nicht ...

Darf sie nicht. Aber pfiffig ist es schon um keine Kosten zu haben. Ich nenne es pfiffig, andere sagen Betrug.

Darf sie nicht.

Wende dich an den Insolvenzverwalter und fordere dein Geld von der letzten Bestellung zurück.


SusiEngel1989 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 13:53

Der insolvenzverwalter ist hier aus dem Spiel, da die Ware ja zu der Beraterin geliefert wurde.

rr1957  27.03.2025, 13:24

das kannst Du machen, ist formell der korrekte Weg, aber die Erfolgsaussichten dürften eher gering sein.

GutenTag2019  27.03.2025, 13:28
@rr1957

Das weiß man nicht. Mache ich jedoch keine Forderung geltend, habe ich gar keine Chance.

rr1957  27.03.2025, 13:30
@GutenTag2019

Ja. Solange nur Deine Zeit verschwendest und kein weiteres Geld ...