Gratis Geschenk?
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder Tupperware bei einer Beraterin gekauft und als Geschenk Tupperwareprodukte bei der Bestellung dazu bekommen. Nach der Insolvenz habe ich nichts mehr bestellt. Aber dafür im Dezember letzten Jahres. Diese Artikel sollten laut Beraterin geliefert worden sein. Aber als ich sie abholen wollte wurde ich immer vertröstet. 2 x stand ich vor verschlossen Tür trotz Termin. Dann wurden die abhol Termin abgesagt weil sie oder die Kinder krank sind. Jetzt möchte die Beraterin meine im Dezember bezahlte Ware (bezahlt vor der Insolvenz) mit den gratis Geschenken verrechnen. Ihre Worte war ich habe immer mehr Ware bekommen als ich bestellt habe, das gleicht sich aus. Darf die Beraterin das?
3 Antworten
Sie darf das so sagen, aber es ist natürlich nicht korrekt (ist eine freundliche Lüge).
Tatsächlich ist es so, dass im Fall einer Insolvenz der Kaufvertrag nicht mehr gilt und das bereits bezahlte Geld leider futsch ist. Das ist die Gefahr mit Vorausbezahlung.
Mit der Vorausbezahlung schliesst Du zwar einen Vertrag ab, aber die Insolvenz bricht diesen Vertrag, er gilt nicht mehr.
(es wäre noch zu klären ob Du den Kauf bei Tupperware gemacht hast (die nun insolvent sind) oder vielleicht doch bei der Beraterin selbst, die ja nicht insolvent ist. Aber wenn die einigermassen normal ticken, dann hat die Beraterin das nur vermittelt und ist nicht Dein Vertragspartner ...)
Ich nehme an sie hat die Ware weiterverkaufen um schnell noch Gewinn zu machen. Deshalb kam kein Termin für die Abholung zustande
Ich hab im Dezember von ihr die Mitteilung bekommen dass die Ware da ist. Jetzt ist sie verschwunden . Sie meinte nur die ist nicht mehr da
dann ist halt die Frage, wann sie gelogen hat - lügt sie jetzt, oder war es im Dezember eine Lüge dass die Ware da sei ...
Wär nun ein Fall für einen Rechtsanwalt, lohnt sich aber wohl nicht ...
Darf sie nicht. Aber pfiffig ist es schon um keine Kosten zu haben. Ich nenne es pfiffig, andere sagen Betrug.
Darf sie nicht.
Wende dich an den Insolvenzverwalter und fordere dein Geld von der letzten Bestellung zurück.
Der insolvenzverwalter ist hier aus dem Spiel, da die Ware ja zu der Beraterin geliefert wurde.
Das hat sie dir gesagt, aber ob es stimmt? Wer 1 x lügt ....
das kannst Du machen, ist formell der korrekte Weg, aber die Erfolgsaussichten dürften eher gering sein.
Das weiß man nicht. Mache ich jedoch keine Forderung geltend, habe ich gar keine Chance.
Ja. Solange nur Deine Zeit verschwendest und kein weiteres Geld ...
Die Ware wurde laut ihrer Aussage schon vor der Insolvenz geliefert. Nur es kam kein Termin für die Abholung zustande