Kaufvertrag aufgrund Lieferverzug zurücktreten?

4 Antworten

Theoretisch. Aber eben nur dann, wenn da ein festes Lieferdatum vereinbart wurde, das nicht eingehalten und du angemahnt hast und eine Nachfrist auch nicht eingehalten wurde.

Ein etwaiger Widerruf (aufgrund Fernabsatz oder ähnlich) entfällt aber tatsächlich, da extra angefertigt wurde und der Hersteller das nicht so ohne weiteres an jemand anderes verkaufen kann.

Liefertermin war KW 13/14.

Aber das war sicher der unverbindliche Liefertermin. Oder habt Ihr einen festen Liefertermin zugesagt bekommen?

Es hieß aber beim Kauf auch, dass wir die Couch falls sie uns doch nicht gefällt aufgrund der Sonderanfertigung nicht zurückgeben können.

Das ist richtig. Allerdings geht es hier ja nicht um das „Nichtgefallen“, sondern um die verspätete Lieferung.

Als erstes musst Du ihm einmal eine Nachfrist setzen (wie gesagt, wenn kein fixer Liefertermin abgemacht war). Und das schriftlich (Einwurfeinschreiben). Die Nachfrist kann kürzer sein als die ursprüngliche Frist. Ich würde mal von der Hälfte ausgehen. Also ausrechnen, Nachfrist setzen und mit reinschreiben, dass Du im Falle einer Nichtlieferung kein Interesse mehr am Vertrag hast und zurücktrittst. Liefert der Händler bis dahin auch nicht, kannst Du (wieder schriftlich) zurücktreten. Vorher nicht. 

Da ich die Liegefläche auf der linken Seite haben wollte, musste die Couch beim Hersteller erst produziert werden.

Ganz schlecht. Das bedeutet, es handelt sich um eine Sonderanfertigung auf Kundenwunsch, und damit ist der Widerruf wegen Nichtgefallens insofern ausgeschlossen.

Liefertermin war KW 13/14. Nun ist aufgrund Corona die Couch immer noch nicht da.

Da steht im KV ganz sicher das kleine Wörtchen "unverbindlich" beim Liefertermin. Nur wenn man das ausdrücklich in den KV mit aufnehmen lässt, hat man Anspruch auf eine verbindlichen Liefertermin. Das ist in Anbetracht der Massen an Aufträgen und der Unwägbarkeiten bei der Herstellung und Anlieferung kaum anders zu machen.

Kann ich von dem Kauf zurücktreten?

Dazu müsste man die AGB genauer durchlesen. Zumindest musst du dem Händler mal eine angemessene Frist setzen, damit er überhaupt in Verzug gerät; da wir derzeit in KW 17 stehen, würde ich maximal 14 Tage nehmen, also den 8.5. spätestens. Erst wenn die Frist verfällt, kommt ein Rücktritt vom KV in Frage.

viele Firmen sind jetzt in Kurzarbeit. Fragen & Nachfrist setzen zur Lieferung. Sonst stornieren & mal bei der Verbraucherzentrale fragen