Rücktritt Kaufvertrag?

3 Antworten

Da musst du gucken, was die AGB sagen.

Ist das so richtig?

Nein. Grundsätzlich greift hier §323 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur relevant, das Sie nicht an der Leistungsstörung schuld sind, insbesondere das kein Annahmeverzug vorliegt. Außerdem müssen sie eine angemessene Nachfrist, ich würde hier 2 Wochen ansetzen einräumen.

In der Praxis ist natürlich noch relevant ob und wie sie gezahlt haben. Daran hängt nämlich wer im Zweifel auf (Rück-)Zahlung klagen muß. Gute Karten haben sie, wenn sie nicht im Voraus gezahlt haben, oder die Zahlung wie bei Kreditkarten oder Paypal beim Nichtleistungsfall über den Zahlungsanbieder zurückbuchen können.

Wenn sie mit Paypal gezahlt haben öffenen Sie über Paypal einen Käuferschutzfall. Wichtig, wenn sie über ebay gekauft haben dennoch über Paypal und nicht über ebay den Käuferschutzfall eröffnen, da ebay eine kürzere First hat. Der Verkäufer bekommt dann noch die Möglichkeit zur Stellungnahme und ggf. zeitnahen Lieferung.

Durch Corona konnte dies nicht eingehalten werden. Nun sagte man mir nach etlichen Telefonaten sie wissen nicht wann es geliefert wird und zurück treten von Kaufvertrag geht auch nicht weil sie nicht Schuld daran sind.

Das spielt "nur" im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen eine Rolle.

Setze Ihnen eine angemessene Frist mit der Androhung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schriftlich, Einschreibe und Rückantwort.