Sofa Ausstellungsstück?

2 Antworten

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Eine Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende, freiwillige Leistung des Herstellers. Erstmal muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden, sollte das nicht funktionieren, darf man vom Kauf zurücktreten. Der Händler bietet zurecht eine Reparatur an. Falls er das Sofa mitnimmt, entsteht dir jedoch ein Schaden, da du das Möbelstück nicht nutzen kannst. Hier würde ich Schadenersatz geltend machen z.B. mit einem Leihsofa.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unter welchen Garantiebedingungen wurde das Sofa denn gekauft? Danach richten sich die Ansprüche, die du geltend machen kannst.

Grundsätzlich wirst Du nach 8 Monaten sicher keine Rückabwicklung mehr druchbekommen. Bei Sofas sowieso meistens schwer. Aussteller sind zudem oft vom Umtausch ausgeschlossen.

Eine Instandsetzung anzubieten ist denke ich legitim und rechtlich vermutlich auch sauber.

Wir hatten mal ein Sofa individuell bestellt, und bei Leiferung fehlte ein "Feature". Die wussten genau, dass sie dieses Sofa, wenn wir es nicht hätten haben wollen, komplett in den Container hätten schmeißen können. Wir konnten dann eine heftige Preisminderung von fast 50% raushandeln. aber unser Sofa war wie gesagt neu bestellt und wir haben den Mangel am Tag der Lieferung bemerkt.

Bei Dir sieht das denke ich deutlich ungünstiger aus. "Nimm was du kriegst"...