Rücktritt Kaufvertrag bei mehrfachen Mängeln?

Cunilingus  01.04.2024, 18:21

Zufällig in Kiel gekauft?

DillyMean 
Fragesteller
 01.04.2024, 19:05

Ne ne, im Ruhrgebiet...

4 Antworten

Hallo

Du musst immer dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dieser hat glaube zwei Versuche den Mangel zu beseitigen. Wenn der Querlenker erledigt wurde und das Getriebe ist defekt dann hat der Händler das Recht den Mangel zu beseitigen. Was anderes ist es bei Arglist da kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

 Chance zur Nachbesserung geben, wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist

Du musst dem Händler immer 2 x nachbessern lassen. Nicht nur bei einem Gebrauchtwagen

TobiasKoski  19.04.2024, 21:13

Aber nur beim selben Mangel...

Im genannten Beispiel würde dann jeweils 1x Nachgebessert werden.

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Erstmal eins Vorweg... die Gewährleistung bezieht sich nie auf Verschleißteile... ist klar.

Die Gewährleistung verlängert sich nicht nach einer Reparatur. Nicht mal auf das Teil, das getauscht wurde.

Sollte eben nun innerhalb von einem Jahr ein Getriebeschaden kommen, fällt das auch noch unter die Gewährleistung.

Sollten die Bremsen nicht mehr richtig gehen, fällt das entsprechend nicht in die Gewährleistung.

Die Anzahl der 2 Reparaturversuche fängt dann allerdings nach jeder erfolgten Reparatur wieder von vorne an.

Also, Beispiel

Querlenker = 1 Reparatur

Getriebe = 1 Reparatur

Motor = 1 Reparatur

u.s.w.

Hier sind es ja alles keine mehrfachen Reparaturversuche, sondern erfolgte Reparaturen.

Alles verstanden?

DillyMean 
Fragesteller
 02.04.2024, 11:19

Danke für deine Antwort!

Eine Frage; was wäre, wenn ich den Querlenker und gleichzeitig eine defekte Klimaanlage beanstanden würde, das Fahrzeug aber nur mit einem reparierten Querlenker zurückgegeben würde (weil z. B. die Klima vergessen wurde zu reparieren)?

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Lachenpur  02.04.2024, 13:35
@DillyMean

Da gilt das Gleiche, es ist nun mal ein anderer Fehler. Vergessen ist eben nur noch nicht ausgeführt...

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DillyMean 
Fragesteller
 03.04.2024, 16:48
@Lachenpur

Ok, aus gegebenem Anlass ein neuer Versuch.

Was wenn der Händler sagt, dass die Reparatur durchgeführt wurde und mir das Fahrzeug ausliefert, aber die Reparatur gar nicht durchgeführt wurde? Ist das dann arglistige Täuschung?

Und nein, ich scherze nicht Das Auto ist heute genau so ausgeliefert worden und es sieht wirklich schon ein Laie, dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde...

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Lachenpur  03.04.2024, 17:41
@DillyMean

Um das zu beweisen, müsstest Du dir erstmal in einer anderen Werkstatt eine Bestätigung holen, dass da nichts gemacht wurde. Oder ggf. beim ADAC Testzentrum wenn Du dort Mitglied wärst.

Aussagen eines Laien müssen nicht anerkannt werden...

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DillyMean 
Fragesteller
 03.04.2024, 18:59
@Lachenpur

Ja gut, ich will ja eigentlich nicht vor Gericht gehen. Ich will inzwischen einfach nur noch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das dort nichts gemacht wurde habe ich von der Markenwerkstatt auch nochmal gesagt bekommen. Mein Händler hatte den auch nur dorthin zur Reparatur gebracht und offenbar den Reparaturprozess abbrechen lassen oder was weiß ich.

Fakt ist: Der Händler hat mir in einer Mail schriftlich bestätigt, dass das Fzg repariert ist. Die Werkstatt hat praktisch das Gegenteil bestätigt und das Endergebnis ist eindeutig. Das unabhängig bestätigen zu lassen wäre nur reine Formsache für die Anwälte.

Die Beweisführung wäre so einfach, da hoffe ich mal, dass der Händler vorher einlenkt. Ansonsten würde ich zusätzlich zum Rücktritt wuch noch eine private Klage gegen den Händler selbst wegen Betrug erwägen..

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Das Recht auf Nachbesserung bezieht sich auf jeden Mangel, der innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt und der unter die Gewährleistung fällt