Austauschmotor beim Kauf VERSCHWIEGEN WORDEN RÜCKTRITT?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mir vor vier Monaten einen Audi A5 Sportback gebraucht für 30.000€ gekauft.
Gekauft wurde das Auto bei einem lizenzierten Audi Gebrauchtwagen Händler (Feser-Graf).
natürlich wurde vor der Auslieferung 110 Punkte Check durchgeführt.
Doch direkt am Anfang sind mir mehrere kleine Mängel aufgefallen, die ich sofort beanstandet habe. Daraus hin hab ich mir gedacht wie kann der 110 Punkte Check durchgeführt worden sein, wenn direkt bei der Abholung Mängel ersichtlich waren die auch nicht im Kaufvertrag waren.
Alle schön und gut, in den letzten vier Monaten war ich insgesamt fünf mal in der Werkstatt, um diese Mängel zu beheben lassen.
Das war ein enormer Zeitaufwand für mich und hat mir sehr viele Umstände bereitet.
Das Schlimmste kommt noch:
vor einigen Wochen habe ich durch Zufall herausgefunden, dass das Auto einen Austauschmotor bei 60.000km eingebaut bekommen hat.
ich hatte das Fahrzeug mit 110.000 km gekauft doch im Kaufvertrag da nichts von einem Austauschmotor erwähnt.
Jetzt würde ich das Auto gerne zurückgeben.
Wie lautet die Rechtsprechung dazu, ist das möglich?
3 Antworten
Im Normalfalle hat ein austauschmotor eine erhebliche Wertsteigerung zur Folge. Kein Grund zur Rückgabe des Fahrzeuges dessen Motor nun 60tkm weniger hat als angegeben..
Die Werkstatt würde ich schonmal ansprechen was das soll und ev auch mal wenns ein Vertragshändler ist auch bei Audi das Thema Komunizieren.. Rein von der realität her sollstest du dann aber auch wissen warum der mtor erneuert wurde den eine Tauschmaschine ist schon was größeres..
Da Du aber dadurch keinen Fiinanziellen Nachteil erlangt hast ist eine Rückgabe nicht denkbar..
Bei sowas würde ich mich eher anwaltlich beraten lassen. Er hat mehr Erfahrung als n laienforum.
Die erstberatung ist häufig kostenlos.
aus Erfahrung: Händler mauern! Da wirkt n Wisch vom Anwalt Wunder. Du selbst wirst sonst c mal hinrennen oder hinterhertelefonieren
Ein neuer Motor ist eher eine Wertsteigerung.
Ich würde mir schon überlegen, ob ich deswegen ein Fass aufmache.
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe, würde ich davor gerne schonmal Anhaltspunkte haben die ich evt direkt dem Händler vorwerfen kann….
dann bräuchte ich eventuell nichtmal einen Anwalt einschalten.