Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten?

Lauterbach69  22.06.2023, 10:01

welches Auto?

Dom4ik4 
Fragesteller
 22.06.2023, 10:05

Gebrauchtwagen Mercedes c280

Osterkarnigel  22.06.2023, 10:01

Irgendwelche Absprachen zum Liefertermin oder so?

Dom4ik4 
Fragesteller
 22.06.2023, 10:07

das wird nicht geliefert ich wollte das abholen aber meldet sich keiner von den und wenn man da anruft sagen die ist noch nicht fertig und jetzt will ich das Auto nicht mehr

5 Antworten

Moin,

vielleicht helfen Dir die Verkaufsbedingungen für Gebrauchtwagen weiter:

https://www.vdik.de/wp-content/uploads/2021/12/Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen.pdf

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Bei Neuwagen beträgt eine solche (angemessene) Frist 14 Tage.

Bin kein Jurist, aber so wie ich das verstehe, könntest Du sofort zurücktreten, wenn es nach Ziffer 1 keinen Kaufvertrag gäbe, sondern lediglich eine Bestellung.

Existiert ein Kaufvertrag, kannst Du jetzt wohl eine Frist von zB 14 Tagen setzen. Glaub nicht, dass es rückwirkend geht.

Einen angemessenen Reparaturtermin sollte es im Vertrag schon geben, ansonsten wird eine zeitnahe Übergabe des Autos angenommen, so etwa 14 Tage. Setze den Verkäufer in Lieferverzug und ihm eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Androhung, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurück zu treten.

Nein, das kannst du nicht.

Du solltest allerdings dem Händler schriftlich eine Frist setzen, bis wann er dein Auto fertig hat. 5 Wochen ist doch schon arg lange, es sei denn ihr habt im Vertrag was spezielles dafür vereinbart.

Hilfreich kann auch sein, darauf hin zu weisen, das du nach Ablauf der Frist einen Leihwagen einforderst, den er dir gerne stellen kann, den er dir aber auch gerne bezahlen kann.

schlecht möglich

warum setzt man keine angemessene Frist zur Behebung und Androhung des Rücktritts.