Änderung von KFZ Kaufvertrag?
Hallo,
Ich habe die Situation das ich am 11.12. ein auto vom Händler gekauft habe. Da die Innenbeleuchtung nicht funktioniert hat, haben wir im Kaufvertrag festgehalten, dass er vor der Lieferung noch repariert wird. Nun brauche ich das Auto zum Ende des Jahres und der Händler konnte keinen Termin in seiner Werkstatt machen.
Meine Idee wäre es, schriftlich mit dem Händler zu vereinbaren, dass ich mich auf seinen Kosten um einen Termin in einer Werkstatt kümmere und das Auto jetzt schon abhole. Wäre ein solches Dokument rechtskräftig? Natürlich alles im Einvernehmen.
2 Antworten
Das könnte man auf dem Dokument nachtragen.
Beide Vertragspartner quittieren das Agreement mit der Unterschrift - fertig.
Man kann soviele Anhänge (extra Verträge) schließen, wie man will, solange beide Vertragspartner diese anerkennen.
Wenn der Text richtig formuliert ist, geht daraus hervor, dass die vertraglich vereinbarte Reparatur der Innenraumbeleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, und dass alle übrigen Vereinbarungen des Vertrages dadurch nicht berührt werden.
Gibt es denn bindende Formulierungen die man berücksichtigen muss?
Nein, zwar gibt es sogenanntes "Vetragsdeutsch", das ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Wichtig ist nur, dass es eindeutig, treffend und richtig formuliert wird.
Und ein Datum würde ich mit einflechten, dass der Verkäufer eine Frist gesetzt bekommt, bis wann er die Reparatur durchzuführen hat.
Je nach Möglichkeit (würde ich zuvor besprechen, dass es realistisch und machbar ist) evtl. 1 - 4 Wochen....
Ok und bezüglich der Frist kann ich die gegenüber was setzen? Wenn ich es reparieren lasse bin ich ja für den Termin verantwortlich.
Ich würde fragen, was der VK für realistisch hält.
Ist der Fehler schon bekannt? Muss ggf. ein Ersatzteil bestellt werden? Wann würde es eintreffen, wann hat die Werkstatt einen Termin frei und evtl. ein Leihfahrzeug bereit...?
und dann wird vertraglich vereinbart, dass die Reparatur eben binnen xy Tagen durchgeführt wird.
Du bist in sofern dann dafür verantwortlich, dass die Werkstatt zum vereinbarten Termin den Wagen auf dem Hof stehen hat - logisch, weil das sonst ja nicht funktioniert.
Wenns nur die Innenraumbeleuchtung ist, kannst du ja das Auto erstmal fahren und wenn die Werkstatt Zeit hat, lässt du’s machen.
Die Reparatur in einer Fremdwerkstatt wird das Autohaus bestimmt nicht akzeptieren.
Der Kaufvertrag ist schon ziemlich voll und ein Durchdruck, geht das auch auf einen Extra Dokument? In welchem Rahmen kann ich ihn zur Erstattung der Reparaturkosten binden?