Anscheinend reparierter Unfallschaden, welcher garnicht repariert wurde?
Hallo Zusammen,
Ich habe vor ca. 1 Monat ein Auto mit Repariertem Unfallschaden gekauft. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Querlenker seit dem Unfall defekt sind und nach dem Unfall nicht repariert worden sind. Den Wagen habe ich bei einem Händler gekauft und somit 12 Gewährleistung bekommen. Kann ich mit dem Schaden zum Händler gehen und verlangen, dass dieser repariert wird oder was soll ich jetzt machen?
Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen einen Reparierten unfallschaden hat und der Händler hat uns zugesichert das alles instand gesetzt worden ist.
Es handelt sich um einen VW Eos Cabrio Baujahr 2006.
2 Antworten
Querlenker sind Verschleißteile. Und das der Schade vom Unfall stammt kannst du vermutlich nicht nachweißen. Das heißt auf den Unfall und die entsprechende Reparatur würde ich mich nicht berufen. Aber das die Querlenker defekt sind, einen Monat nachdem du das Auto gekauft hast, ist natürlich nicht in Ordnung. Dann müssen sie vorher schon deutlichen Verschleiß gezeigt haben. Daher würde ich den Händler darauf mal ansprechen und darum bitten, das im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Aber wenn der Händler sich quer stellt, kannst du nicht viel machen. Höchstens noch mit Gutachter und Anwalt. Aber ob sich das lohnt...?!
Ok, dann liegt die Sache natürlich anders. Da würde ich mit dem TÜV-Bericht zum Händler fahren und ihn darauf ansprechen.
Der reparierte Unfallschaden kann ein reiner Blechschaden gewesen sein.
Bei einem 15 Jahre alten Auto dürften defekte Querlenker eher normaler Verschleiß sein. Die haben dann schon lange gehalten.
Beweisen kann ich es durch einen TÜV Bericht vom Vorbesitzer, welcher 11 Monate zurück reicht