Unfallwagen gekauft / Privatperson aber Händlergeschäft?

10 Antworten

Du kannst den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, musst das aber zügig machen, das geht nur "unverzüglich", nachdem man von dem Umstand erfahren hat.

Der Händler hielt sich für sehr clever als er schrieb, dass Unfallschäden nicht ausgeschlossen werden können. So eine Formulierung wäre ausreichend, wenn er einen diesbezüglichen Verdacht hat, aber keine konkrete Information. In Deinem Fall wusste er aber ganz genau, dass hier ein Unfallschaden vorlag, er hätte dies also explizit aussagen müssen, denn seine Formulierung suggeriert ja "kann sein, kann aber auch nicht sein".

"Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung. 
Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden."

Das ist schon mal totaler Blödsinn. Ein Händler kann beim Verkauf an einen Verbraucher die Gewährleistung nie wirksam ausschließen. Und selbst wenn er das könnte, sind arglistig verschwiegene Mängel (ein solcher liegt hier ja eindeutig vor) davon nicht umfasst.

Ist es möglich das Fahrzeug zurück zu geben ?

Ja, aber da der Händler ein Betrüger ist, wirst du dich da wohl auf Stress einstellen müssen.

Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung.

Das ist in Anbetracht der Faktenlage mindestens Vortäuschung falscher Tatsachen, respektive Betrug. Gemeint ist hier wohl ein B2B-Geschäft - für das aber alle Voraussetzungen fehlen. In Zusammenhang mit der falschen Klassifizierung "unfallfrei" ein klarer Fall für den Gang zum Anwalt, respektive für eine Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 263 StGB nach anwaltlicher Beratung. Kaufvertrag anfechten, rückabwickeln. Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Allerdings: Die Vorgehensweise lässt befürchten, dass der Verkäufer entweder nicht mehr greifbar oder aber im Klagefall dort nichts zu holen sein wird.

AnonymSH22 
Fragesteller
 29.03.2022, 11:59

Doch der Händler ist in meiner Stadt und hat genug Fahrzeuge auf dem Hof stehen.
Ich würde jetzt erstmal das Gespräch mit dem Händler suchen ...
Das wäre so doch richtig ?

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FordPrefect  29.03.2022, 12:00
@AnonymSH22

Bei der Fallbeschreibung würde ich ganz sicher gar nicht erst das Gespräch suchen, sondern den Anwalt mt der Wahrnehmung meiner Interessen betreuen.

hat genug Fahrzeuge auf dem Hof stehen

Was nur nicht bedeutet, dass ihm die auch gehören müssen.

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Hier steht Betrug im Raum

Als Händler kann er die Gewährleistung nicht ausschliessen. Damit sind es 2 Jahre.

An deiner Stelle würd ich den Händler mit den Fakten vom Vorbesitzer konfrontieren. Er soll die Karre zurücknehmen, incl. aller Kosten Kommt er dem nicht freiwillig nach, überlass das einem Anwalt

wie andere schon geschrieben haben ist der passus nicht rechtsgültig.

Der Händler muss dir bei Rückgabe den vollen Kaufpreis erstatten.

Genau genommen kannst du sogar Schadensersatz verlangen, das benötigt aber einen Anwalt und die Summe die dabei rumkommt wäre wahrscheinlich nicht dem Aufwand wert.