Unfallwagen gekauft / Privatperson aber Händlergeschäft?
Guten Tag,
ich habe vor 2 Wochen ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft.
Neulich habe ich mir dazu die passenden reifen via Ebay Kleinanzeigen gekauft und durch Zufall den Vorbesitzer meines gekauften Fahrzeuges kennen gelernt.
Dieser teilte mir mit das, dass Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden hat in höhe von 4,500 € hat.
Die Unterlagen hat er mir zu kommen lassen.
Da es ein Unfallwagen war, hatte er dafür vom Händler weniger erhalten.
Wir haben das Fahrzeug als Unfallfrei gekauft.
Für ein Unfallfahrzeug haben wir definitive zu viel Geld ausgegeben und hätten wir das gewusst, wäre es nicht zum Kauf gekommen.
Im Kaufvertrag steht nur
"Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung.
Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden." .
Ich bin aber eine Privat Person, das wusste der Verkäufer auch, er gab mir sogar die Unterlagen vom Fahrzeug zu Zulassung bevor das Auto fertig wurde.
Ist es möglich das Fahrzeug zurück zu geben ?
10 Antworten
Du kannst den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, musst das aber zügig machen, das geht nur "unverzüglich", nachdem man von dem Umstand erfahren hat.
Der Händler hielt sich für sehr clever als er schrieb, dass Unfallschäden nicht ausgeschlossen werden können. So eine Formulierung wäre ausreichend, wenn er einen diesbezüglichen Verdacht hat, aber keine konkrete Information. In Deinem Fall wusste er aber ganz genau, dass hier ein Unfallschaden vorlag, er hätte dies also explizit aussagen müssen, denn seine Formulierung suggeriert ja "kann sein, kann aber auch nicht sein".
"Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung.
Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden."
Das ist schon mal totaler Blödsinn. Ein Händler kann beim Verkauf an einen Verbraucher die Gewährleistung nie wirksam ausschließen. Und selbst wenn er das könnte, sind arglistig verschwiegene Mängel (ein solcher liegt hier ja eindeutig vor) davon nicht umfasst.
Ist es möglich das Fahrzeug zurück zu geben ?
Ja, aber da der Händler ein Betrüger ist, wirst du dich da wohl auf Stress einstellen müssen.
Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung.
Das ist in Anbetracht der Faktenlage mindestens Vortäuschung falscher Tatsachen, respektive Betrug. Gemeint ist hier wohl ein B2B-Geschäft - für das aber alle Voraussetzungen fehlen. In Zusammenhang mit der falschen Klassifizierung "unfallfrei" ein klarer Fall für den Gang zum Anwalt, respektive für eine Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 263 StGB nach anwaltlicher Beratung. Kaufvertrag anfechten, rückabwickeln. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Allerdings: Die Vorgehensweise lässt befürchten, dass der Verkäufer entweder nicht mehr greifbar oder aber im Klagefall dort nichts zu holen sein wird.
Bei der Fallbeschreibung würde ich ganz sicher gar nicht erst das Gespräch suchen, sondern den Anwalt mt der Wahrnehmung meiner Interessen betreuen.
hat genug Fahrzeuge auf dem Hof stehen
Was nur nicht bedeutet, dass ihm die auch gehören müssen.
Hier steht Betrug im Raum
Als Händler kann er die Gewährleistung nicht ausschliessen. Damit sind es 2 Jahre.
An deiner Stelle würd ich den Händler mit den Fakten vom Vorbesitzer konfrontieren. Er soll die Karre zurücknehmen, incl. aller Kosten Kommt er dem nicht freiwillig nach, überlass das einem Anwalt
wie andere schon geschrieben haben ist der passus nicht rechtsgültig.
Der Händler muss dir bei Rückgabe den vollen Kaufpreis erstatten.
Genau genommen kannst du sogar Schadensersatz verlangen, das benötigt aber einen Anwalt und die Summe die dabei rumkommt wäre wahrscheinlich nicht dem Aufwand wert.
Doch der Händler ist in meiner Stadt und hat genug Fahrzeuge auf dem Hof stehen.
Ich würde jetzt erstmal das Gespräch mit dem Händler suchen ...
Das wäre so doch richtig ?