Muss der Händler den Schaden beheben?

8 Antworten

Ich weiß, das Verschleißteile ausgeschlossen sind von der Gewährleistung.

Das ist falsch. Dazu verweise ich auf die Antwort von bikerfan73. Besser hätte ich es auch nicht sagen können. Das Gesetz spricht in keiner Silbe von Verschleiß. Es geht hierbei darum, ob der Mangel bereits bei Übergang vorhanden ist. Aufgrund der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ist das Thema Verschleiß also deutlich weniger relevant als beim Privatkauf.

Ist er verpflichtet dazu, sich den Wagen in einer Werkstatt anschauen zu lassen oder kann er am Telefon schon sich von vorne rein verweigern?

Du bist verpflicht, das Auto an seinen Sitz zu verbringen. Lässt du das Auto von einer Werkstatt reparieren, ohne das mit dem Verkäufer abzusprechen, hast du kein Ersatzanspruch und bleibst auf den Kosten sitzen. Darüber hinaus solltest du die Mängelrüge schriftlich abfassen, das Mangelsymptom genau bezeichnen, eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und ihm anbieten, das Auto an seinen Sitz zu verbringen.

Jetzt aber bleibt meine Kupplung ab und zu mal hängen und kommt nicht mehr in die Ausgangsposition zurück.

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ich sehe da eher Probleme mit der Mechanik sprich Kupplungsgestänge oder Führungen oder in der Kupplung sind Federn ect verschlissen.

Dies sind alles Verschleißteile.

Wegen defekten Sensor oder fehlender Bremsflüssigkeit bleibt normalerweise keine Kupplung hängen

Hydraulische Kupplung -> gleiche Flüssigkeit wie für die Bremsen. Hydraulisch eben.

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@Gaskutscher

wenn Bremsflüssigkeit zu wenig ist sollten dabei nicht auch die Bremsen schlechter gehen sprich man sollte vor erneuten Fahren erst Nachfüllen und Entlüften der Bremsen

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@newcomer

Getrennte Kreisläufe, gleiche Flüssigkeit.

Wäre ja sonst blöd: Da betätigt man die Kupplung und er fängt an zu Bremsen. :D Nein, das ist getrennt.

Aber es ist kein "Kupplungsöl" oder "Hydrauliköl" in der Leitung -> es ist das Gleiche was auch als Bremsflüssigkeit verwendet wird.

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@Gaskutscher

mal angenommen da ist tatsächlich zu wenig Flüssigkeit darin.
Die Hydraulik trennt sozusagen die Kupplung.
Bei der Frage ist aber genau das Gegenteil sprich die Kupplung schließt nicht mehr. Somit wäre mechanisches Problem eher wahrscheinlicher. Gut Hydraulik gehört auch zu Mechanik aber ich denke du weißt was ich andeute

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@newcomer

Luftblase im System, Bremsflüssigkeit hat Feuchtigkeit gezogen, etc. <- kann alles mit eine Ursache sein. Die Kupplung schließt ja - nur das Pedal kommt nicht zurück. Klingt nach Luft im System, oder?

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Bremsflüssigkeit - DAS bestimmt nicht

die Ursache muss festgestellt werden, erst dann entscheidet sich ob die Gewährleistung greift. Bei der Laufleistung und Alter kann das durchaus Verschleiß sein. War zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bemerkbar

Hydraulische Kupplung -> gleiche Flüssigkeit wie für die Bremsen. Hydraulisch eben.

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Hallo,

Ich weiß, das Verschleißteile ausgeschlossen sind von der Gewährleistung

Das ist so nicht richtig. Die Gewährleistung sagt aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Tritt später ein Mangel auf, ist immer die Frage, war der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe schon da. Bis 6 Monate nach der Übergabe ist die Beweislast beim Händler. Danach bei dir. Bei einem Monat drüber muss der Händler dir also beweisen, dass die Kupplung zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig in Ordnung war. Das wird er nicht können, also muss er den Mangel beheben.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.