Du hast ihn also 2016 oder später gemacht -> dann ist alles gut. Brauchst ihn nicht noch einmal zu machen da es der Kurs mit 9 UE war.

Ausführlich:

Gültigkeit von "Erste Hilfe Kursen" und "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"

Der neue, nun erforderliche Kurs hat "9 Stunden" (9 Einheiten zu 45 Minuten). Siehe § 19 FeV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Der alte Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) hatte 7,5 bzw. 8 Stunden. Daher ist er »nicht mehr ausreichend« wenn man den Führerschein um eine neue Klasse erweitern will. Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. Daher muss man den 9 Einheiten zu je 45 Minuten langen Kurs besuchen und den Nachweis darüber bei der Führerscheinstelle einreichen.

Es gab eine Übergangsregelung für jene, welche vor der Änderung des § 19 FeV ihren Kurs belegt hatten (für den aktuellen Erwerb bzw. eine Erweiterung) gab es. Die Gesetzesänderung mit der Änderung von den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" zum "Erste Hilfe Kurs" trat am 1. April 2015 in Kraft.

In der Praxis haben - laut Forenbeiträgen - die Träger der Ausbildungsmaßnahme zügig zum 1. April 2015 von den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" auf den "Erste Hilfe Kurs" umgestellt.

Übergangsfrist

Sehr ausführlich erklärt, es wurde hier bei GF.net immer wieder gemeckert und/oder auf alte Versionen verwiesen. ;)

Wer einen Kurs zu den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" absolviert hatte, konnte diesen bei einem "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" bis einschließlich 21. Oktober 2017 verwenden. Ab dem 22. Oktober 2017 wurde der Erste Hilfe Kurs nach § 19 FeV verbindlich vorgeschrieben.

11a. § 19 (Schulung in Erster Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.

Quelle: § 76 FeV - gültige Fassung des 11a. vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2019. Davor las er sich wie folgt:

11a. § 19 (Schulung in Erster Hilfe)
Einer Schulung im Sinne des § 19 Absatz 1 steht eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in Erster Hilfe nach den bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015 geltenden Vorschriften gleich.

Quelle: § 76 FeV - gültige Fassung des 11a. vom 21.10.2015.

Erst am 01.03.2019 wurde 11a. neu gefasst:

11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.

Die Passage bzgl. der "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" wurde gänzlich gestrichen.

Alles klar - oder doch nicht?

Worüber jetzt noch gerne gezankt wird: Muss bei einer Erweiterung um eine weitere Klasse, beispielsweise von B auf A2 oder von A1 auf A2 oder von B auf A ein Nachweis erbracht werden? Hier scheiden sich die Geister und scheinbar auch die Praxis bei den Führerscheinstellen.

Eigentlich sind § 76 11a. FeV und natürlich § 19 FeV da eindeutig: Es gibt keine Übergangsregelung mehr, nur der Erste Hilfe Kurs gilt unbefristet.

Manche berichten davon bei einer Erweiterung nicht zu einem Nachweis aufgefordert zu sein (auch wenn sie die Klasse B z.B. 2011 erworben hatten und 2018 den A per Direkteinstieg).

Andere berichten darüber in einer ähnlichen Situation (Erweiterung) aufgefordert worden zu sein den Besuch des Erste Hilfe Kurses per Beschenigung nachzuweisen. Hintergrund sei, dass die FeV keine "Erweiterung" kennt, sie kenne nur eine "Erteilung". Der Verwaltungsakt sei aber eine "Erweiterung", daher wären bei einer "Erweiterung" die gleichen Vorgaben zu erfüllen wie bei einer "Erteilung".

Zumindest wenn man den Foren glauben darf. Ich bin da bei Erfahrungsberichten aus erster Hand außen vor - ich habe meine letzte "neue" Führerscheinklasse 2011 erworben. ;)

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Neckbrace -> ausprobieren wie weit es die Bewegung einschränkt. Ansonsten wäre die meine erste Wahl. Wobei es ja auch "softe" Lösungen gibt -> die sind dann aber nix für Regenfahrten.

Und: Der Rest muss natürlich auch passen.

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Motorrad zu leise? Kauf einen MX- oder Jethelm. Dann hörst du mehr.

Komplettanlage oder nur ESD?

Komplettanlage -> sollte ab Motorblock alles sein. Also Krümmer, Kat und ESD.

Nur ESD -> nur Endschalldämpfer.

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Die BMW R 1000 GS ist ein Oldtimer. Zwar aktuell - nicht zuletzt dank der Hipster-Welle - wieder sehr beliebt, aber eben ein Oldtimer. War teuer, ist teuer und wird gerade noch teurer.

Die BMW BMW S 1000 R ist ein aktuelles Modell mit 121 kW und spielt sowohl technisch wie auch vom Anspruch her in einer ganz anderen Liga.

Zum Glück ist die Qualität NICHT so wie bei den Autos - ansonsten wären keine R 1000 GS mehr da. :D

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Die mutmaßlich vorhandenen rund 2 Millionen Stiftungskapital sind keine Einnahmen von Greta.

Interessanter ist eher zu wissen wie viel die Familie hat und was sich daraus begründet bzw. für Optionen ergeben. Vater Svante Thunberg ist Schauspieler, das Vermögen der Familie wird auf über 1 Million USD geschätzt. Ist das nun viel oder wenig? Was ist alles einberechnet? Was wurde von Eltern geerbt oder durch eigene Arbeit verdient?

Das ist alles nicht wirklich transparent.

Was - wie üblich - gilt: Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Wer geschickt agiert... Nun ja... ;)

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Die roten Knöpfe sollen ein zurückrutschen vom Band verhindern. Wirken sich aber nicht auf die Funktion aus.

Hast du denn jedes Mal den Knopf aufgemacht? Der ist nur für gelegentliches Öffnen gedacht und bleibt normalerweise immer zu. Das ist ja die Idee hinter dem Doppel-D-Schnellverschluss: Nicht ständig ein- und ausfädeln zu müssen.

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Motorrad umgefallen 844€ Haftpflicht?

Hallo,

ich hab ein Motorrad ausgeliehen und das ist umgefallen. Die Frau meinte, mir würden bei dem Preis alle Wolken vom Himmel fallen. Die Bilder sieht man bei meiner 3. letzten Frage von den Schäden.

Lenkergewicht KAW 44,80€

Spiegel RE KAW 51,30€

PAD Gleiter RE KAW 39,85€

Arrow Exhaust for 125 KAW 589,05€

Arbeitszeit 119€

Gesamt: Plus Steuern 844€

Passt das alles zu den Bildern die ich vor 3 Fragen hochgeladen habe. (Ich hab sie hier auch noch mal hochgeladen)

Sie meinte der Auspuff muss komplett ausgewechselt werden, aber da waren ja nur kleine Schrammen drauf und was ist jetzt mit dem alten Auspuff, den kann man ja locker weiterverwenden mit gerade mal 1000Km und ein paar Schrammen.

Wieso muss ich da gleich für einen kompletten Auspuff aufkommen.

Ich bin einfach unfassbar traurig, ich arbeite selber für einen Mindestlohn neben der Schule und das sind für mich 3 bis 4 Monatslöhne.

Aber ja egal, muss man zu stehen :(

Ich hatte nur eine Haftpflicht von denen beim Mietvertrag, also keine Volkasko.

Hab ich Chancen dass die da was zahlt, wenn mein Motorrad im Stand umfällt wenn ich mit dem Bein einknicke?

Hab nämlich bei manchen Seiten gelesen, dass die Haftpflicht ohne Murren alles gezahlt hat. Aber vllt war es ja nur ein Einzelfall.

Ich bitte euch darum mir nicht noch was an den Kopf zu werfen. Ich weiß ich hab scheiße gebaut und 844€ tuen mir einfach richtig weh, denn das ist mein letztes Geld was ich mir zusammen gespart hab. Ich wollte doch nur ein mal raus und ein Motorrad mieten, weil ich es so vermisst habe. Und dann passiert mir das

Danke für eure Hilfe

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Der Schaden ist nur durch die Vollkasko der Maschine abgedeckt. Wenn da der Selbsbehalt bei 2000 Euro liegt -> musst du zahlen. Siehe Vertragsbedingungen.

Privathaftpflicht zahlt nicht da nicht zuständig.

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Das ist keine zweite Zündkerze sondern die Lambdasonde im Abgastrakt.

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Hattest du den Blinker links gesetzt und so angezeigt das du überholen bzw. passieren willst?

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Nein.

Die von dir zitierte Förderung ist für Neufahrzeuge. Für Gebrauchte gilt:

Gebrauchte Elektroautos werden mit 5000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3750 Euro. Dazu dürfen die Gebrauchten nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein.
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KTM 690 oder Husqvarna 701 als SuMo nehmen. Je nachdem welche Farbe dir besser gefällt.

Aprilia -> zum Motor ist schon ein Kommentar da.

Eine Wettbewerbsenduro ist keine Supermoto -> also ist die auch raus.

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Nein.

In Deutschland sind die Kennzeichen nicht das Eigentum der Zulassungsstelle.

Aber: Du musst sie vom Fahrzeug demontieren damit sie vor Ort (!) entsiegelt werden können.

Aktuell ist es notwendig einen Termin zu vereinbaren, alternativ kannst du auch dein Fahrzeug bei einem Bürgerbüro (Rathäuser) oder ähnlichen Stellen abmelden. Daher: Erst einmal Telefonieren, dann losfahren.

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§ 21 StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

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Online geht nur wenn du einen entsprechenden Personalausweis hast.

Wenn du keinen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion hast ist es sowieso schon vorbei.

Was ich immer mache:

  • Wunschkennzeichen online aussuchen und reservieren lassen.
  • Kennzeichen bei www.kennzeichenprofis.de bestellen.
  • Mit Kennzeichen, Geld, eVB, Papieren, SEPA-Formular für den Zoll (entfällt bei dir - die 125er ist ja KFZ-steuerfrei) und guter Laune zur Zulassungsstelle gehen.

Problem: Die Zulassungsstelle arbeitet aktuell nur nach Termin - egal wo. Daher musst du denen dann eben erklären das du die 125er für deine Ausbildung brauchst und nicht zum Betrieb kommst.

Du bist noch Schüler? Abi geplant? Dann wird es eng. Die Zulassungsstelle kann sagen das dein Anliegen nicht dringend sei...

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Momentan: Gar nicht. Die Fahrschulen sind erst einmal alle zu, daher kannst du auch keinen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Was du machen kannst: Für die Theorieprüfung schon mal anfangen die Fragen zu lernen. Kostenfreie und -pflichtige Angebote gibt es dafür einige im Netz.

Abschließend noch ein Link: https://www.600ccm.info/1/200402/Corona-Virus_Fahrschulen_geschlossen

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Ist eben ein Selbstläufer. Siehe hier:

https://www.stern.de/lifestyle/leute/crowdfunding--menschen-spenden--damit-kylie-jenner-milliardaerin-wird-8171540.html

Sie würden vermutlich einem Bettler ihre 25 Cent Pfandflasche nicht geben, spenden aber bereitwillig jemandem, der schon 900 Millionen hat.

Als Satire gestartet - und trotzdem kommen 2'000 Dollar zusammen... Weil Leute eben blöd sind.

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