Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Friseurpfusch: Graue Haare statt platinblond mit Strähnen. Reklamation?

Hallo liebe Community.

[Wer nicht alles lesen will, kann auch gleich zu den Fragen am Ende springen.]

Gestern um 16:30 Uhr ging ich zum Friseur. Bei diesem war ich schon öfter und hatte bis jetzt nichts weiter zu beanstanden. Bislang hatte ich goldblonde Haare (blondiert), wollte nun aber mal was Auffälligeres und entschied mich für ein Platinblond mit schwarzen Strähnen, wie es bei den Stars (Christina Aguilera, Shakira, Cascada usw.) von Zeit zu Zeit mal angesagt war.

Im Anhang seht ihr das Bild, das ich dem Friseur zur Vorlage gegeben habe. Ich sagte ihm, dass ich es genau SO haben wolle. Ich habe dasselbe in den letzten Jahren schon mit zwei anderen Friseuren versucht und bei beiden scheiterte das Vorhaben. Beim ersten waren meine Haare zwar unten drunter dunkel, was man aber aufgrund meines sehr dichten Deckhaares überhaupt nicht wahrnahm, ich sah also einfach weiterhin blond aus. Der zweite machte mir dunkelbraune Strähnen, die sich aber beim Auswaschen mit meinem hellblonden Haar vermischten, sodass ich im Endeffekt keine Strähnen mehr hatte, sondern einen insgesamt dunkleren Blondton.

Auch das erzählte ich dem Friseur, aber er meinte, es wäre alles kein Problem und wir würden das schon hinbekommen. Nun ja. Was dabei rausgekommen ist, seht ihr im zweiten und dritten Bild: Meine Haare sind grau! Besser gesagt - oben blond, unten grau, dazwischen irgendwas mittendrin, und mit einem lila Schimmer hier und da ... Es sieht einfach grottig aus.

Ich habe dem Friseur sofort nach dem Föhnen gesagt, dass ich sehr unzufrieden bin und das absolut nicht das ist, was ich wollte. Er meinte nur "Das steht dir voll gut" und "Sieht so ähnlich aus wie auf dem Bild." Es sieht aber KEIN BISSCHEN aus wie auf dem Bild. Ich schäme mich, so durch die Gegend laufen zu müssen.

Der Friseur bot mir an, mir noch ein paar schwarze Strähnen rein zu machen. Aber ich will die Haare ja nicht NOCH dunkler! Sie sollten platinblond sein mit schwarzen Strähnen, aber die Strähnen sind offenbar ins gesamte Haar übergegangen. Was bringen mir jetzt noch mehr schwarze Strähnen?

Der Friseur hatte mir zwar im Vorfeld gesagt, dass meine Haare eventuell nicht ganz so platinblond werden würden wie auf dem Aguilera-Bild. Das wäre ja kein Ding gewesen. Wobei sie sogar am Ansatz so richtig blond geworden sind ... aber der Rest! Eine Katastrophe. Da es nun aber schon 19:30 Uhr war und der Laden umd 20:00 Uhr schließt, wollte ich nicht noch einen großen Aufriss veranstalten. Habe die 55 € für meine verpfuschten Haare bezahlt und bin gegangen ...

Ich weiß, dass Friseure rechtlich zu einer kostenlosen Nachbesserung verpflichtet sind. Meine Fragen lauten nun:

1) Was, wenn ich mit der Nachbesserung auch nicht zufrieden bin oder es danach sogar noch schlimmer aussieht? Kann ich dann mein Geld zurückfordern?

2) Was, wenn ich meine Haare diesem Pfuscher gar nicht mehr anvertrauen WILL, sondern lieber einen anderen Friseur das Malheur retten lasse? Muss er dann die Rechnung zahlen?

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Friseur, Recht, Nachbesserung, Reklamation

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