Techniker zahlen obwohl ich kein Auftrag gestellt habe?

3 Antworten

Die Rechtslage ist klar und eindeutig.

Es liegt ein Sachmangel vor. Du musst nur das Vorliegen des Sachmangels beweisen (trivial hier) und nicht dass dieser bereits bei Kauf vorlag, denn es gilt die Beweislastumkehr. (Außer du wärst kein Verbraucher oder der Verkäufer kein Unternehmer, dann wäre es aber auch nicht unweit komplizierter das Vorliegen bei Kauf nachzuweisen).

Da du den Wunsch geäußert hattest, ein Ersatzprodukt zu erhalten, hat dir der Verkäufer, sofern es sich denn nicht um eine gebrauchte Sache handelte, diesen Wunsch auch zu gewähren.

Den von ihm beauftratgen Handwerker muss der Verkäufer in jedem Fall selbst bezahlen, schließlich hat er ihn ja beauftragt.

Das Problem nun, der Hersteller versucht mir die Schuld des Defekts an der Platte zuzuweisen. Erst wird mir eine Falschen Anbindung der Leitungen unterstellt, später eine hohe Spannung des Stroms.

Er muss es beweisen und nicht bloß behaupten. Du musst nichts tun, also lass dich nicht unter Druck setzen.

Und selbst wenn es ein Installationsfehler sein könnte: Du hast die Installation vom Fachmann vornehmen lassen. Der haftet für seine Fehler natürlich auch.

Ich hatte Otto um eine Rücksendung gebeten.

Kannst du machen. Sofern der Vertrag solch eine Rücksendung ermöglicht. Ansonsten steht dem Verkäufer natürlich erstmal das Recht auf Nachbesserung zu, wenn es denn ein vom ihm verschuldeter Mangel ist. Die Kosten dafür hat er natürlich selbst zu tragen.

Was du aber vielleicht eigentlich machen wolltest, war von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Oder war das aus irgendeinem Grund ausgeschlossen?

Muss ich die Rechnung dennoch bezahlen?

Ich würde es so handhaben. Erstmal würde ich beim Elektriker anrufen, der es installiert hat und dem das schildern. Vielleicht hat er ja wirklich was falsch gemacht. Sollte er vorbeikommen wollen, frag vorher ob dich das was kostet.

Wenn dann die Rechnung kommt, würde ich dieser schriftlich widersprechen. Erstens hast du keinen Techniker bestellt. Zweitens handelt es sich um einen Gewährleistungsfall (wenn dein Elektriker das bestätigt).

Des weiteren ist nicht der Hersteller dein Vertragspartner, sondern Otto. Wende dich also erneut an Otto, schildere die Lage und sage, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest, da der Hersteller versucht dir die Schuld anzuheften und du mir so jemanden nichts zu tun haben willst.


Miraba772 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 12:20

Danke für deine Tipps. So werde ich weiter vorgehen.

...eigentlich müßte auf die Platte doch Garantie drauf sein. Ich würde Otto anschreiben. Bis das nicht geklärt ist würde ich die Rechnung nicht bezahlen.


Miraba772 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 11:52

ja, es hat noch Garantie. Otto hat diesen Fall an das Eskalationsmanagement weitergegeben. Vielleicht hat der ein oder andere auch die selbe Erfahrung machen müssen und mir berichten wie es ausgefallen ist. Ich bin sehr verärgert und möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.