Parken im Wendehammer wer ist zuständig Gemeinde oder Landkreis?

Hallo, ich wohne in einem Baugebiet. Wir haben einen Wendehammer am Ende der strasse. Dieser sorgt seit 4 Jahren für Ärger, Diskussionen und diversen Einsätzen von Gemeinde, Polizei und Landkreis. Eine Familie terrorisiert die Nachbarschaft in dem sie alle die dort parken ( es gibt keine verbotsschilder oder sonstige Einschränkungen Platz ist ebenso ausreichend vorhanden) bei der Gemeinde anschwärzt. Diese hat mehrfach Briefe verschickt mit Ermahnungen das dort nicht gepakrt werden solle aus Rücksichtnahme etc. Ich habe nun ebenfalls Fotos der Fahrzeuge der Familie gemacht, welche sich ständig beschwert, denn auch sie parken immer wieder an den betroffenen Stellen. Nach mehreren Briefen an die Gemeinde hat sich der Bearbeiter geändert. Antwort Anfang Januar war. Wir werden regelmäßig kontrollieren und die Mail an den Landkreis senden da dort die Zuständigkeit liegt. Was für mich ein Widerspruch ist. Warum kontrolliert die Gemeinde wenn sie doch nicht zuständig ist. Ich habe mich dann an dem Landkreis gewandt und um Bewertung der Situation gebeten. Eine Antwort kam. Und die habe so nicht wartet die Polizei sieht im allgemeinen keinen Verstoß und auch der Landkreis schreibt nun das ausreichend Platz ist und keine Behinderung durch die Fahrzeuge die dort parken entstehen. Wer hat nun recht die Gemeinde die einerseits sagt wir sind nicht zuständig, trotzdem kontrollieren will und der Ansicht ist parken ist dort nicht erlaubt oder der Landkreis ?

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

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Parken Wendehammer bzw. Angrenzendes eigenes Flurstück?

Hallo,

Ich wohne in Niedersachsen in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse.

Am Ende der Sackgasse befindet sich sich wendehammer von welchem aus eine kleine stichstrasse zu drei weiteren Grundstücken führt. Diese stichstrasse ist privat und gehört uns zu 1/3. Am Ende des wendehammers parken ich ab und zu am Anfang des Flurstück (stichstrasse).

Die Gemeinde droht nun mit einem bussgeld sollte icj dort weiter parken, da es für den normalen strassenteilnehmer nicht ersichtlich wäre, dass es sich um die Stelle wo ich parken um ein privates Flurstück handelt.

Ich zahle für dieses Flurstück selbstverständlich Grundsteuer und lasse mein Auto nun mit Absicht dort stehen da ich denke das ein Knöllchen auf meinem eigenen Grundstück interessant für jeden Richter wäre.

Rettungsweg ist problemlos gegeben. Mindestens 6 Meter Durchfahrt sind noch frei.

Die Gemeinde bietet mir an das Flurstück kostenlos zurück zu nehmen, um das Miss Verständnis mit der nicht ersichtlichen privatstrasse aus der Welt zu schaffen. Darauf lasse ich mich bestimmt nicht ein. Verkaufen ja verschenken nein.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich dort parken oder kann mir die Gemeinde tatsächlich ein Knöllchen auf einem privaten Flurstück geben?

Kann mir die Gemeinde das Flurstück zwangsweise abnehmen wenn icj mich weigere es zurück zu geben ?

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Recht, Gemeinde, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung