Schornsteinfeger will zwei mal pro Jahr kehren?

5 Antworten

Ich beschränke mich auf technische Fragen: Mein Haus wird mit einer Zentralheizung beheizt, und zwar alle Wohnräume. Seit 26 (!) Jahren betreibe ich in 2 verschiedenen Räumen jeweils einen mit Holz beheizten Ofen, allerdings beide am selben Kaminzug angeschlossen. Beheizt werden die Öfen nur sehr selten, insgesamt keine 30 mal im Jahr. Allerdings führe ich darüber kein Tagebuch. Verbrauch: 1 Meter Holz reicht bestimmt 2 Jahre.
Bisher wurde dieser Kaminzug nur einmal im Jahr gereinigt. Es gab auch nie ein Problem mit zu viel Ruß.
Bisher bestand die Einstufung als "gelegentlich", neuerdings, ohne dass sich in dem oben beschriebenen Gebrauch etwas geändert hätte, besteht die Einstufung nach "mehr als gelegentlich". Muss das nicht begründet werden?

War es nicht so, dass diese Öfen schon bisher als "Zusatzfeuerstätten" anzusehen waren und es, was die Kehrfristen betrifft, auf die Einstufung als "gelegentlich" usw. ankam?

Oder rechtfertigt die neuerliche Einstufung als "Zusatzfeuerstätte", dass zweimal im Jahr zu reinigen ist? Wird eine "Zusatzfeurstätte" immer als "mehr als gelegentlich" beheizt angesehen?

Im Endeffekt wird also ein völlig unbedeutender Kamin zweimal gereinigt, während der Kaminzug für die Hauptheizung nur einmal gereinigt wird. Das ist doch widersinnig!


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde fragen ob er die Zeiten ändern kann also vlt einmal im Januar und dann einmal im September......

Aber 2x im Jahr finde ich völlig okey.

Die KÜO unterscheidet in Anlage 1 bei festen Brennstoffen in folgende Kategorien mit unterschiedlicher Anzahl der Kehrungen:

-ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätte und Räucheranlage: 4

-regelmäßig in der üblichen Heizperiode benutzte Feuerstätte: 3

-mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte und Räucheranlage: 2

-gelegentlich benutzte Feuerstätte und Räucheranlage: 1

Die Einordnung liegt nun in den Händen des Bevollmächtigten und seiner Expertise. Er kann auch nach §1 (5a) mehr als gelegentlich genutzte Feuerstätten auf Antrag von zwei Kehrungen auf eine runterstufen, wenn die Sicherheit und ein paar weitere kleine Punkte gewährleistet sind.

Der Kommentar zur KÜO (auf den man sich aber nicht einfach berufen kann, da er nur EINE und nicht DIE Auslegegung darstellt) beschreibt nur gelegentlich genutze Anlagen mit einer Kehrung übrigens folgendermaßen:

"Als „gelegentlich benutzt“ gelten in der Regel Feuerstätten, die nicht mehr als 30 Tage im Jahr benutzt werden."

Darunter fällt ein 3x genutzer Kaminofen definitiv, aber es ist wie gesagt die Einschätzung des Bevollmächtigten entscheidend. Es gibt Kunden, die das immer behaupten täten, auch wenn der Ofen jedes Wochenende an ist.

Was machst du also? Wenn er das nächste Mal da ist, höflich nachfragen, ob denn nicht auch eine Kehrung ausreicht ohne gleich vehement darauf zu pochen. Dann tritt hoffentlich folgender Fall ein (Kommentar KÜO):

"Aufgrund von sich ändernden Nutzergewohnheiten (z. B. seltenerer Betrieb der Feuerstätte) kommt es in derPraxis vor, dass in Schornsteinen an denen Zusatzfeuerstätten angeschlossen sind, ein verringerter Rußansatzfestzustellen ist. In solchen Fällen muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einschätzen, ob eine einmalige Kehrung im Jahr die Brandsicherheit gewährleistet. Er wird dann den Betreiber darüber in Kenntnis setzen und den Schornstein im Feuerstättenbescheid entsprechend Nr. 1.7 einordnen. Es wird also aus einer „mehr alsgelegentlich benutzten Feuerstätte“ eine „gelegentlich benutzte Feuerstätte“. Der Betreiber ist auch darüber zuinformieren, dass bei einer eventuell wieder stärkeren Benutzung ggf. eine erneute Anpassung der Kehrfolge(dann wieder zweimal pro Jahr) die Folge sein wird"

In meinem Betrieb hat das der Chef immer bereitwillig gemacht, wenn nichts dagegen sprach. Ich komme mir nämlich auch dämlich vor mehrmals im Jahr einen praktisch rußfreien Schornstein zu kehren.

Der Schorni kommt zweimal im Jahr, das ist so. Er reinigt, er schaut sich alles an, führt eventuell eine Messung durch, alles gut.

Ich verstehe nicht, warum viele Leute Probleme mit dem schwarzen Mann haben.

ja, dafür gibt es vorschriften .

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr-und Überprüfungsordnung-KÜO)

der schornsteinfeger muss davon ausgehen, dass der ofen ständig in benutzung ist, da ja vorhanden und betriebsbereit. wie oft du den dann tatsächlich nutzt, das ist dein problem.