Wie verkaufe ich mein Auto privat rechtssicher?
Hallo,
Ich möchte mein kfz privat verkaufen. Es ist 11 Jahre alt und hat 220.000 km gelaufen. Ich möchte den Vertrag so ausgestalten, dass ich rechtssicher bin. Mängel sind vorhanden diese gebe ich auch ehrlich an. Ich möchte im Nachhinein aber nicht angreifbar sein falls noch was ist wovon ich nichts weiss. In meiner Anzeige habe ich geschrieben das der Käufer das Fahrzeug auf seine Kosten zum TÜV oder einem gutachter bringen kann. Auch eine Probefahrt wird wr möglich gemacht. Sollte der Käufer auf sie Option der Vorstellung bei einem Gutachten verzichten so werde ich dies im Vertrag vermerken.
Gibt es sonst etwas zu beachten?
4 Antworten
Geh lieber zu wirkaufendeinauto.de. Haben mir einen super Preis gemacht. Man darf nur nicht gleich das erste Angebot annehmen, das steigert sich nach und nach. Vor allem bekommst Du da einen rechtssicheren Vertrag.
Ich möchte im Nachhinein aber nicht angreifbar sein falls noch was ist wovon ich nichts weiss.
Als privater Verkäufer können dir Mängel im Nachhinein nicht zur Last gelegt werden, von denen du angesichts deiner Kenntnisse über PKW nicht hättest wissen können (ein langjähriger Autoschrauben müsste Mängel eher erkennen und benennen können als jemand der ein Auto einfach nur fährt und sich nicht weiter mit der Technik auseinander setzt).
Und das nachzuweisen ist für den Käufer recht schwer. Das Risiko liegt also eher beim Käufer.
Nimm ne gängige Vertragsvorlage z. B. vom ADAC. Vermerke alle dir bekannten Mängel und weise den Käufer darauf hin. Vermerke auch gerne ob der Käufer eine Probefahrt etc. gemacht hat oder darauf verzichtet hat. Soll ja Leute geben die ein Auto ungesehen kaufen und sich dann hinterher beschweren. So kann man aber zumindest nachweisen, dass man die Möglichkeit zur Besichtigung etc. gegeben hat.
Macht man es so, sollte eigentlich nichts schiefgehen. Zumindest hat es bei mir so immer gut geklappt.
Beim ADAC gibt es eine Kaufvertrag-Vorlage zum Ausdrucken. Da listest du die dir bekannten Mängel auf. Der Ausschluss der Gewährleistung ist in dem Vetrag fettgedruckt enthalten.
Wenn du überhaupt keine Kopfschmerzen und Angst haben willst, dann Verkaufs beim Händler, da bist du immer fein raus egal was mit dem Eimer ist.