Gutachter macht Falsches Gutachten was nun ?

2 Antworten

Hat der Gutachter dich denn gefragt, ob der Wagen vorher unfallfrei war? An sich ist es ein Fachmann, dem eigentlich ein Alt-/Vorschaden aufgefallen sein müsste. Insofern geht das Verschulden meines Erachtens zu seinen Lasten, falls du ihm nicht vorher fälschlicherweise gesagt hast, dass dein Wagen unfallfrei war zuvor.

Wenn er aus eigenem Gutdünken irgendwas von unfallfrei reingeschrieben hat, ist es ja eindeutig sein Fehler.

T3Fahrer

T3Fahrer  26.03.2020, 14:00

also genau genommen muss vielleicht das Fahrzeug zurückgenommen werden, weil der Käufer ja betrogen wurde (aus welcher Konstellation heraus auch immer), aber ein möglicher finanzieller Schaden dürfte dir aus meiner Sicht daraus nicht entstehen.

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marvosch 
Fragesteller
 26.03.2020, 14:41
@T3Fahrer

Der Käufer war vor Ort hat sich den Wagen angeguckt und ich hab den als privatverkeufer verkauft ? Wo ist meine Schuld in Kaufvertrag steht auch nicht das ich den als unfallfrei abgegeben habe da steht nix im Vertrag

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T3Fahrer  26.03.2020, 15:11
@marvosch

Wenn ein Vorschaden nicht thematisiert wurde und auch nichts im Vertrag steht, musst du den Wagen auch nicht zurücknehmen. Wenn das Fahrzeug in irgendeinem Portal ausgeschrieben war und dort ein Fehler ist, ist das eigentlich nicht bindend. Der Käufer darf sich nicht auf den Inhalt eines Inserats verlassen, muss Punkte, die ihm explizit wichtig sind, nochmals explizit ansprechen und erfragen.

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Doch, du musst den zurücknehmen.

Der Gutachter handelt in deinem Auftrag. Gegenüber Dritten bist du verpflichtet, ein Verschulden deines Gehilfen/Vertreters dir zurechnen zu lassen.

Du musst intern Regress fordern.

Du musst den Wagen zurücknehmen und dann den Gutachter verklagen.