Parken im Wendehammer wer ist zuständig Gemeinde oder Landkreis?
Hallo, ich wohne in einem Baugebiet. Wir haben einen Wendehammer am Ende der strasse. Dieser sorgt seit 4 Jahren für Ärger, Diskussionen und diversen Einsätzen von Gemeinde, Polizei und Landkreis. Eine Familie terrorisiert die Nachbarschaft in dem sie alle die dort parken ( es gibt keine verbotsschilder oder sonstige Einschränkungen Platz ist ebenso ausreichend vorhanden) bei der Gemeinde anschwärzt. Diese hat mehrfach Briefe verschickt mit Ermahnungen das dort nicht gepakrt werden solle aus Rücksichtnahme etc. Ich habe nun ebenfalls Fotos der Fahrzeuge der Familie gemacht, welche sich ständig beschwert, denn auch sie parken immer wieder an den betroffenen Stellen. Nach mehreren Briefen an die Gemeinde hat sich der Bearbeiter geändert. Antwort Anfang Januar war. Wir werden regelmäßig kontrollieren und die Mail an den Landkreis senden da dort die Zuständigkeit liegt. Was für mich ein Widerspruch ist. Warum kontrolliert die Gemeinde wenn sie doch nicht zuständig ist. Ich habe mich dann an dem Landkreis gewandt und um Bewertung der Situation gebeten. Eine Antwort kam. Und die habe so nicht wartet die Polizei sieht im allgemeinen keinen Verstoß und auch der Landkreis schreibt nun das ausreichend Platz ist und keine Behinderung durch die Fahrzeuge die dort parken entstehen. Wer hat nun recht die Gemeinde die einerseits sagt wir sind nicht zuständig, trotzdem kontrollieren will und der Ansicht ist parken ist dort nicht erlaubt oder der Landkreis ?
5 Antworten
Solange keine Strafzettel verteilt werden wäre mir das relativ egal, wer da was kontrolliert oder wer seine Zeit damit verschwendet, andere Verkehrsteilnehmer:innen bei irgendwelchen Behörden anzuschwärzen. Ansonsten ist das mit dem Parken und Halten ja relativ eindeutig geregelt: Wenns nicht verboten ist ist es prinzipiell erlaubt, solange keine unübersichtliche Kurve vorliegt, der Abstand von 5m zur Kreuzung und 3m zur gegenüberliegenden Seite frei bleiben und wir nicht von einem verkehrsberuhigten Bereich (die sog. »Spielstraße«) reden.
Das Unterlassen des Parkens aus Rücksichtnahme (ohne entsprechende Regelung) kann vom Ordnungsamt nicht angeordnet werden. Außerdem wüsste ich nicht, wer beim Landkreis für Parkverstöße zuständig ist, sofern es innerorts ist.
Da du ja offensichtlich alles schriftlich bekommen hast (was gut ist), würde ich weiterhin dort im erlaubten Bereich parken.
Es wurde doch von keiner Seite verboten...sollten...ist belanglos...solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt...also einfach dort parken.
Woher möchtest du wissen, dass die Autos von den Familienmitgliedern gefahren werden ? Die Familie macht nichts falsch, da weder ein Parkverbot markiert ist, noch sonstige Gründe erkennbar sind, die das parken an der Stelle untersagen.
Das ist doch gar nicht die Frage?! Woher ich weiss das es die Autos der Familie sind. Wir sind ein Dorf und man weiss wer was fährt.
Wenn ich das richtig verstehe ist es besagte Familie, die andere Verkehrsteilnehmer:innen bei den Behörden anschwärzt, obwohl dort kein Parkverbot zu sein scheint.
Parken im Wendehammer ist nicht grundsätzlich verboten, so lange der Verkehr nicht behindert wird.
Zuständig? Das Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde.
Die Behörden haben einfach die Schnauze voll von eurem Kleinkrieg in der Nachbarschaft.