Darf man mit 7 Autos eine öffentliche Straße zuparken?
Wir haben leider das Problem in der Nachbarschaft, dass eine Familie meint, 7 (unter anderem mit Bulli und Besuchern) Autos in unserer Straße zu parken, sodass für jeden anderen kein einziger Platz mehr frei ist, teilweise so dicht vor Grundstückseinfahrten, dass man nicht mehr weg kommt.
Auf freundliche Bitten, dass sie doch bitte ihr Fahrzeuge auf ihrem (reichlich großen) Privatgrundschück abstellen, wird nur abweisend reagiert.
Meine Frage ist daher, ob dies in diesem Sonderfall überhaupt erlaubt ist. Prinzipiell darf man sein Auto ja unbegrenzt parken, wenn es angemeldet ist, aber die öffentliche Staße ist ja schließlich auch kein Schrottplatz.
Ps: die Autos haben teils auch rote Nummernschilder, die nachträglich dran gemacht werden.
13 Antworten
Prinzipiell darf man sein Auto ja unbegrenzt parken, wenn es angemeldet ist, aber die öffentliche Staße ist ja schließlich auch kein Schrottplatz.
Schrott ist ja auch nicht angemeldet. Wenn die autos zugelassen sind, können Sie im Rahmen der Straßenverkehrsordnung selbstverständlich parken. Das zuparken von Einfahrten ist natürlich nicht erlaubt, ansonsten können Sie aber auf geeigneten Flächen parken.
Wenn das Fahrzeug rote Nummern dran hat, kann es wie ein angemeldetes Fahrzeug auch dort parken. Ansonsten wenn keine dran sind, steht dir frei die entsprechnden ordnungshüter zu verständigen.
Empfehlung: frage einfach bei dem örtlichen ordnungsamt nach. Die könnten es am besten erklären:
Fragen kostet nichts
Notiert euch alles, macht Fotos und sprecht auch mit den anderen Nachbarn das sie auch sowas machen und dann geht ihr alle zu eurer Gemeinde oder macht einen gemeinsamen Brief und sprecht das Problem an das in eurer Straße große Probleme gibt nicht nur mit freien Parkplätzen sondern das mehrfach Einfahrten mit diesen Autos Blockiert werden und vermutlich halten sie sich auch nicht an den Mindestabstand den man halten muss, wenn man in kurven Parkt und das diese auch die Sicherheit gefährden.
Das die Leute Parken wo es erlaubt ist, ist erlaubt aber sie dürfen dabei weder die Sicherheit gefährden noch die Einfahrten von anderen behindern.
wie du gesagt hast: im öffentlichen verkehrsraum darf jeder sein fahrzeug an geeigneten stellen abstellen wenn es angemeldet ist und dabei spielt es keine rolle ob du auch auf deinem eigenen grundstück platz dafür hättest.
was natürlich nicht geht ist andere einfahrten zuparken
Ich fürchte, abgesehen davon, dass fahrzeuge die Einfahrten zuparken ggf. abschleppbar sind, wird nicht viel über bleiben. vielleicht bei der Gemeinde mal anstoßen, ob die nicht Anwohnerparkzonen einrichten.
Gut dann werden von deren Seite aus, auch diese zugeparkt. Sie stellen wirklich alles zu, wo noch Platz ist und notfalls werden dann noch neue Autos dazugekauft...
nicht zwangsweise. Die gemeinde kann durchaus auch Anwohnerausweise limitiren. nur ein Auto pro Anwohner z.B.
Einfahrten dürfen nicht zugeparkt werden, das andere ist erlaubt.
Anwohnerparkzonen würden meiner Meinung nach nur dazu führen, dass die Familie dann eine entsprechende Anzahl Anwohnerparkausweise sich bei der Gemeinde holt, dann steht man wieder auf Anfang.