Parken Wendehammer bzw. Angrenzendes eigenes Flurstück?
Hallo,
Ich wohne in Niedersachsen in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse.
Am Ende der Sackgasse befindet sich sich wendehammer von welchem aus eine kleine stichstrasse zu drei weiteren Grundstücken führt. Diese stichstrasse ist privat und gehört uns zu 1/3. Am Ende des wendehammers parken ich ab und zu am Anfang des Flurstück (stichstrasse).
Die Gemeinde droht nun mit einem bussgeld sollte icj dort weiter parken, da es für den normalen strassenteilnehmer nicht ersichtlich wäre, dass es sich um die Stelle wo ich parken um ein privates Flurstück handelt.
Ich zahle für dieses Flurstück selbstverständlich Grundsteuer und lasse mein Auto nun mit Absicht dort stehen da ich denke das ein Knöllchen auf meinem eigenen Grundstück interessant für jeden Richter wäre.
Rettungsweg ist problemlos gegeben. Mindestens 6 Meter Durchfahrt sind noch frei.
Die Gemeinde bietet mir an das Flurstück kostenlos zurück zu nehmen, um das Miss Verständnis mit der nicht ersichtlichen privatstrasse aus der Welt zu schaffen. Darauf lasse ich mich bestimmt nicht ein. Verkaufen ja verschenken nein.
Nun zu meinen Fragen.
Darf ich dort parken oder kann mir die Gemeinde tatsächlich ein Knöllchen auf einem privaten Flurstück geben?
Kann mir die Gemeinde das Flurstück zwangsweise abnehmen wenn icj mich weigere es zurück zu geben ?
4 Antworten
Die Stichstrasse gehört sicherlich den Anwohnern zu je einem ideellen Drittel? Dann könntest du dein Drittel gar nicht an die Gemeinde verkaufen, sondern nur alle Besitzer gemeinsam.
Du parkst nicht im Wendehammer, wo parken generell verboten ist, sondern auf deiner privaten Zufahrt.
Wenn nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine Privatstrasse handelt: Schild aufstellen. Privatstrasse, Durchfahrt verboten, Anlieger frei. Schon aus Versicherungsgründen. Schließlich seid ihr als Besitzer für den Erhalt, die Reparatur und die Sicherheit des Verkehrsweges verantwortlich.
Ich besitze ein Reihenhaus von 7 Häusern, die nur über einen gepflasterten Weg zu erreichen sind. Der gesamte Weg ist Eigentum der Hausbesitzer. Um zu verhindern, dass auf dem Pflaster PKW / LKW fahren, was unweigerlich zu Beschädigungen führen würde, deren Reparatur von den Besitzern bezahlt werden müsste, steht am Anfang ein Pfosten, der nur von der Feuerwehr entfernt werden kann.
Wenn du dir mit deinen Mitbesitzern einig bist, kannst du auf der Strasse parken, wo und wie du willst. Die Gemeinde müsste ein Parkverbotsschild aufstellen; kann sie aber auf einem Privatgrundstück nicht. Kein Parkverbot, kein Knöllchen.
Um ein Privatgrundstück zu enteignen, müsste diese Enteignung im öffentlichen Interesse liegen. Z. B., wenn eine neue Strasse gebaut werden soll, und ein Besitzer ein fehlendes Grundstück weder verkaufen noch tauschen will. Die rechtlichen Hürden sind da aber sehr hoch.
Das hört sich nach einem juristischen Rechtsstreit mit deiner Gemeinde an. Wenn du Bock auf diesen Streit hast, nimm dir einen Anwalt und los geht es. Deinen Anwalt bezahlt du und den Anwalt der Gemeinde bezahlt du auch über deine Steuer, alles klar.
Als Hausbesitzer hast du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung. In dem Fall kannst du dich kostenlos beraten lassen. Auf jeden Fall bekommst du ein wunderschönes, von einem Juristen aufgesetztes Schreiben, mit Paragrafen und Gerichtsentscheiden, das du im Bedarfsfall demjenigen vorlegen kannst, der bei der Gemeinde dafür zuständig ist.
Gibt es bei euch eine Bürgermeistersprechstunde? Anmelden und reden.
Im Wendehammer ist fast überall Parkverbot. Aber in einer daraus ragenden Stichstraße, ist das Parken erlaubt. Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
Kannst du das mal irgendwie aufmalen/skizzieren? Ich kann mir die Situation nicht so eindeutig vorstellen.
Danke. Und das lässt sich im Kataster auch so nachvollziehen? Diese Positionierung der Privatstraße, zumal ohne bauliche Abgrenzung von der kommunalen Fläche, kommt mir nämlich eher unorthodox vor.
Nagut ganz ehrlich mit welcher Berechtigung will die Gemeinde mir ein Knöllchen auf meinem privaten Flurstück geben?
Den Prozess gehe ich gerne ein