Hallo,
ich war mit meinem Auto in der Werkstatt und nach der Abholung nochmal zweimal zur Nachbesserung weil es immer noch nicht richtig lief wie es sollte. Als mein Auto zum 4. Mal wieder zum stehen geblieben ist , habe ich der Werkstatt nicht Bescheid gesagt, da ich die Schnauze voll hatte und bin so direkt zum Anwalt und habe das Problem geschildert. Der Anwalt hat ein Schreiben an die Werkstatt gesetzt und nochmal ne Frist von 2 Wochen gesetzt für eine Nachbesserung. Dann kam eine Antwort von der Werkstatt, ich hätte ihm nicht Bescheid gesagt über die nicht ordnungsgemäße Reparatur. Zwischen dem 4. Zwischenfall und dem Brief vom Anwalt liegen fast 4 Wochen (habe leider nicht schneller einen Termin beim Anwalt bekommen weil ausgelastet und der Brief vom Anwalt ging erst 1 Woche später zur Post nach dem ich den Termin beim Anwalt hatte.) Das Auto wurde natürlich seit dem 4. Vorfall nicht mehr bewegt (Kilometerstand als Beweis)
Kann ich trotzdem noch eine kostenlose Nachbesserung von der Werkstatt verlangen obwohl ich nichts vom 4. Mal nichts gesagt habe weil ich es alles über den Anwalt lassen laufen wollte. Und darf ich mir eine andere Werkstatt aussuchen plus Mietwagen und die Kosten übernimmt die Werkstatt??