Sofa mit Garantie wird nicht zurück genommen

5 Antworten

Nein, muss er nicht.

Gewährleistung hat überhaupt nichts mit Garantie zu tun. Es steht auch nicht in Abhängigkeit zueinander. Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung nach BGB) beträgt in Deutschland bei Neuware immer 24 Monate bei Privatpersonen gegenüber einem Händler. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast zu Ungunsten des Verbrauchers, dass heißt, der Verbraucher muss nachweisen, dass ein Defekt (wenigstens initial, verdeckt, konstruktionell) bereits bei Übergabe vorhanden war. Das ist in der Regel nicht so einfach.

Mit der Garantie, welche in der Regel vom Hersteller vergeben wird, hat das überhaupt nichts zu tun! Die Garantie ist freiwillig und kann vom Hersteller ganz frei definiert werden. Hierfür gibt es keine gesetzliche Basis. Die Spielregeln definiert der Hersteller. Ein Hersteller muss gar keine Garantie geben.

Ich vermute also, dass Du gegenüber dem Händler im Zuge der Sachmängelhaftung reklamieren möchtest. Hier musst Du nachweisen, dass der Produktfehler bereits bei Übergabe (initial, verdeckt oder konstruktionell) vorhanden war.

Wenn Du das kannst, stehen Deine Chancen gut, dass der Händler zur Nacherfüllung / Nachbesserung verpflichtet ist. Kannst du das nicht, und der Händler will eine Reparatur durchführen, ohne das Eingeständnis, das Produkt wäre fehlerhaft, ist das an sich schon kulant.

Kommt darauf an, was in den Garantie Bestimmungen steht, lies mal in den Bestimmungen

ghostfaceman 
Fragesteller
 31.08.2014, 09:51

War ein ganz normaler barkauf 1799€ in einem Möbelhaus. Die schickte einen Gutachter der dieses auf polstern wollte. Er sagte aber im nächsten Satz das es wieder käme. Garantie Bestimmungen legt dir niemand beim barkauf für Möbel vor. Mfg

Danke für die schnellen Antworten.

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GoetheDresden  31.08.2014, 09:54
@ghostfaceman

Die Garantiebedingungen stehen auf der Rückseite des Kaufvertrages bzw. auf einem Beiblatt. Die müssen IMMER mitgegeben werden. Ich kaufen ganz oft bei Höffner. Da sind die Garantiebedingungen immer dabei.

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GoetheDresden  31.08.2014, 09:58
@GoetheDresden

PS. Habe mir gerade alle Kaufverträge von Möbelhäusern angeschaut wo ich jemals Möbel gekauft habe. Überall sind auf der Rückseite die AGB und Garantiebedingungen aufgedruckt (Höffner, Kraft und Roller).

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Ifm001  31.08.2014, 11:46

Nein, darauf kommt es nur an, wenn man als Verbraucher nicht auf die gesetzliche Sachmängelhaftung zurückgreifen möchte, sondern auf die Garantie.

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Die Sachmängelhaftung aka. Gewährleistung (das ist die gesetzlich Variante der Garantie) läuft über 2 Jahre. Danach hast der Käufer(!) die Wahl zwischen neuer Ware und der Reparatur. Im ersten halben Jahr liegt die Nachweispflicht des Verursachers beim Verkäufer, danach beim Käufer.

Problematisch mit der Neuware kann es werden, wenn es das Modell nicht mehr gibt oder es individuell angepasste Ware ist.

Hast du das Angebot mit der Aufpolsterung angenommen? Der Verkäufer hat mind. 2x das Recht zur Nachbesserung! Erst wenn der Fehler ein 3. Mal auftaucht, hast du ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

deem86  31.08.2014, 10:13

Das gilt aber nur für Gewährleistungsfälle. Gewährleistung und Garantie sind aber nicht das gleiche.

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GoetheDresden  31.08.2014, 10:15
@deem86

Gewährleistung besteht 2 Jahre nach Kauf. Brauchen wir also nicht drüber reden. Garantie - insofern nicht anders angegeben - nur in den ersten 6 Monaten. Ab dem 7. Monat ist es Gewährleistung. Das ist hier ist also - wenn überhaupt - ein Gewährleistungsfall. Aber da wir nur ein paar Eckdaten haben ist es schwer genaueres zu sagen.

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nachtlicht1978  01.09.2014, 14:37
@GoetheDresden

Selten so einen Unsinn gelesen..... Sorry, aber das muss man mal direkt so sagen.

Gewährleistung hat überhaupt nichts mit Garantie zu tun. Es steht auch nicht in Abhängigkeit zueinander. Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung nach BGB) beträgt in Deutschland bei Neuware immer 24 Monate bei Privatpersonen gegenüber einem Händler. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast zu Ungunsten des Verbrauchers, dass heißt, der Verbraucher muss nachweisen, dass ein Defekt (wenigstens initial, verdeckt, konstruktionell) bereits bei Übergabe vorhanden war. Das ist in der Regel nicht so einfach.

Mit der Garantie, welche in der Regel vom Hersteller vergeben wird, hat das überhaupt nichts zu tun! Die Garantie ist freiwillig und kann vom Hersteller ganz frei definiert werden. Hierfür gibt es keine gesetzliche Basis. Die Spielregeln definiert der Hersteller. Ein Hersteller muss gar keine Garantie geben.

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Sofa ist nun nach 1,5 Jahre durchgesessen. Muss der Verkäufer es zurück nehmen?

Nein: Nach 6 Monaten müsst ihr dem Möbelhaus einen bei Kauf bereits vorhandenen Sachmangel nachweisen. Und darüberhinausgehende Garantien gibt der Hersteller, nicht Verkäufer und bestimmt, was darunter fällt.

G imager761