Nein mich interessiert das nicht

Ganz sicher nicht. Ich gehe am 08.01.24 arbeiten und bin loyal meinem Arbeitgeber gegenüber, da auch er gegenüber mir loyal ist. Für einen Generalstreik sind die Hürden sehr hoch. Zu recht. Wenn eine Politische Strömung auf den Zug der Landwirte aufspringen, hat das einen Faden Beigeschmack.

Die AfD möchte in Wirklichkeit alle Subventionen in der Landwirtschaft streichen.

Zu lesen im Grundsatzprogramm der AfD.

Vor diesen Karren lasse ich mich nicht spannen.

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Das hängt von der Art des Herzfehlers ab.

Es gibt welche, die nicht behandelt werden brauchen (von alleine "verwachsen"), welche, die chirurgisch geheilt werden können und welche, die zwar chirurgisch behandelt, aber nicht geheilt werden können (palliative Behandlung, wie beispielsweise Hypoplastische Herzen)...

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Da muss man erstmal konkret eine Gegenfrage stellen:

Du bist sicher operiert wurden. Eine Transposition verheilt nicht von alleine.

Ist dies der Fall? Welche Art wurde bei Dir vorgenommen? Gibt es weitere Herzfehler, die die Transposition begleitet haben?

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Mal unabhängig vom Cannabis an sich, solltest Du grundsätzlich bei Deiner Art von Herzfehler nicht rauchen.

Du hast das hypoplastische Linksherzsyndrom, wurdest daher sicher mehrfach am Herzen operiert und hast jetzt einen Fontan-Kreislauf.

Wie Du also weißt ist eine einwandfreie Funktion Deiner Lunge von zentraler Bedeutung Deines Kreislaufes und die passive Durchblutung Deiner Lunge mit möglichst geringem Gefässwiderstand essentiell.

Alles was dem entgegenwirkt (also das Rauchen mit seinen Ablagerungen) sollte für Dich absolut tabu sein.

Darüber hinaus nimmst Du sicher täglich Blutverdünner ein (ASS, Warfarin / Marcumar oder dergleichen) und gemessen an Deinem Alter vermutlich auch Sildenafil (zur Erweiterung von Gefäßen / Senkung des systemischen Drucks etc...). Alles in allem bist Du sicher in einer Spezialklinik und wurdest bestens über Deine Erkrankung und vor allem über negative Einflüsse auf Deinen besonderen Kreislauf informiert.

Darüber hinaus weist Du auch, dass es bei der Fontan-Zirkulation auf jedes Prozentpünktchen Sauerstoffsättigung ankommt. Selbst bei optimalem Fontan liegt diese meist nur knapp oberhalb von 90%. Regelmäßiges Rauchen senkt diesen Wert über die Zeit nochmals deutlich!

Ganz im Ernst:

RAUCHEN SOLLTE FÜR DICH ABSOLUT TABU SEIN!

Vielleicht solltest Du mit Deinem Kardiologen nochmal ganz im Detail über diese Themen sprechen.

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Du solltest das ggf. untersuchen lassen. Die Ursachen reichen von einfachen Verspannungen bis hin zu ernsthaften Ursachen und können über das Internet sicher nicht adäquat beurteilt werden.

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Du schreibst leider nicht genau, welche Art von Herzfehler Du hast.

Wenn Du einen Herzfehler hast, welcher teils auch chirurgisch behandelt wurde und Du dadurch oder durch eine veränderte Hämodynamik unter Umständen ein erhöhtes Endokarditis Risiko besitzt, sollte Dir bewusst sein, dass sich Infektionen allgmein ungünstig auf Deine Gesundheit aus kardiologischer Sicht auswirken können (können, nicht müssen).

Bei Stechen eines Tatoos hast Du (auch in hervorragenden Studios) ein zusätzliches Risiko, Infektionen zu erlangen. Die Hautbarriere wird während des Stechens zerstört, es kann bluten, Keime können eindringen, Entzündungen können entstehen.

Das ist auch zumeist der Grund, für die Verzichtserklärungen, die man in den meisten Studios unterschreibt.

Menschen mit einem erhöhten Endokarditis Risiko wird daher allgemein davon abgeraten, sich Piercings oder Tatoos stechen zu lassen.


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Was bedeutet denn "bootet 3 Mal"?

Bis wohin?

Wenn das noch im BIOS Status ist (also bevor das Betriebssystem beginnt zu laden) klingt das nach einer falsch im BIOS eingstellten CPU (Frequenz, Multipliktor etc...)

Mehr Details bitte.

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sehr gut

Der Aktionszeitraum beträgt in der Regel nur wenige Tage, denn das Aktionssortiment wechselt alle paar Tage (Montags, Donnertags, Samstags).

Eine Verfügbarkeit bis zum 03.07.2017 ist eher unwahrscheinlich.

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Das ist in der Tat merkwürdig.

Microsoft selbst schreibt nämlich:

"Das Datum des Beginns der befristeten Hardware- und Service-Garantie für Ihr Surface-Gerät richtet sich nach dem Kaufdatum."

https://www.microsoft.com/surface/de-de/support/warranty-service-and-recovery/microsoft-surface-warranty-faq

Was das Gerät vielleicht schon einmal verkauft worden?

Ich würde das beim Händler ganz kritisch hinterfragen und um Aufklärung bitten.

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Zwischen Kaufleuten und Privatleuten kann eine reduzierte Gewährleistung (Verkürzung der Verjährung der Sachmängelhaftung) auf 12 Monate vertraglich vereinbart werden.

Ein geldwerter Vorteil ergibt sich erst, wenn das Fahrzeug weit unter Wert an den Mitarbeiter verkauft wird und umfasst nur die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und dem Preis, welchen der Mitarbeiter für das Fahrzeug entrichtet hat.

Ein Vorteil ist es eben nur, wenn das Fahrzeug weit unter Wert erworben wird.

Ich empfehle ein Wertgutachten (z. B. von der DEKRA) erstellen zu lassen und das Fahrzeug zum ermittelten Kurs an den Mitarbeiter abzugeben (Händlereinkaufswert z. B.).

Dann liegt meiner Meinung nach kein geldwerter Vorteil, welcher zu versteuern wäre, vor.

Wenn davon abgewichen werden soll, muss ein geldwerter Vorteil vom Mitarbeiter ganz normal versteuert werden und auch Sozialabgaben geleistet werden.

Eine Möglichkeit wäre noch das Einräumen eines Rabatts auf ein Kaufpreis. Hierfür gibt es einen Rabattfreibetrag.

Auf folgender Seite ist das ganz gut beschrieben:

https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/geldwerter-vorteil

Aber mal was ganz anderes:

Warum verkaufst Du dem Mitarbeiter das Fahrzeug nicht nach Beendigung seines Arbeitsverhältnis, wenn dieser regulär im Ruhestand ist? Wäre das nicht "die" Lösung?

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Neben der Herstellergarantie kommt ja durchaus die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) in Frage.

Hier ist der Haken, dass Du nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Defekt durch eine Vorschädigung, eine mangelhafte Konstruktion oder mangelhafte Materialkomposition entstanden ist.

Das ist erfahrungsgemäß bei einem mechanischen Defekt gar nicht so einfach.

Ein Versucht ist es aber Wert.

Die gesetzliche Gewährleistung macht man gegenüber dem Verkäufer des Produktes geltend.

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Ja, so eine Art Vorhersage gibt es auf:

https://www.discounter-archiv.de/jahresvorschau.php

Früher hieß das auf der Seite sogar "ALDI-Orakel"

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Ich würde mal beim für Blaupunkt TV Geräte zuständigen Servicecenter nachfragen.

Den erreichst Du wie folgt:

Blaupunkt Service Deutschland
Breitscheiderweg 117 A
40885 Ratingen

ACHTUNG: NEUE HOTLINE NUMMER FÜR DEUTSCHLAND
Hotline Deutschland: 02102 14 59 516
E-mail: blaupunkt-service@ps-tech.de oder service-de@blaupunkt-europe.com

Quelle:

http://www.blaupunkt.com/de/servicesupport/television/

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Leider schreibst Du nicht, um welchen konkreten Herzfehler es geht.

Es gibt viele Gemeinschaften, die sich nicht nur mit dem globalen Thema Herzfehler beschäftigen, sondern ganz gezielt individuelle Herzfehler thematisierten.

Eine erste Anlaufstelle kann zum Beispiel Herzkind e.V. sein http://www.herzkind.de/

Auch der Bundesverband kann Dir Auskunft geben:

http://www.bvhk.de/

Ansonsten findest Du hier eine Übersicht über verschiedene Verbände:

http://www.herzkinder.de/herzkinderlinks.html#vereine



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Unabhängig vom Verkäufer des Produktes:

Die Gewährleistung im Sinner der gesetzlichen Sachmängelhaftung macht man gegenüber dem Verkäufer (also in diesem Fall SATURN) geltend.

Die übliche Vorgehensweise ist, dass man mit einer schriftlichen Fehlerangabe und Vorlage des Kaufbeleges zum Verkäufer geht und den Mangel anzeigt.

Lass Dir die Entgegennahme des Artikels auf einer Kopie Deiner Sachmängelanzeige quitieren (Datum, Stempel, Unterschrift).

Verweise eindeutig darauf, dass Du eine Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) tätigst, nicht im Rahmen einer etwaigen Herstellergarantie.

Der Händler kann dann im Innenverhältnis auf den Hersteller zurückgreifen, das brauch Dich als Verbraucher aber nicht zu interessieren.

Der Vertragspartner (der Verkäufer) ist für die Abwicklung der Reklamationsbearbeitung verantwortlich.

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Mal unabhängig davon, dass allein aus moralischen Gründen meiner Meinung nach Wahrheit und Ehrlichkeit unumstößliche Teile eines fairen Handels sind, musst Du natürlich nur das bekannt geben, was du weißt.

Da Du (vermutlich) kein KFZ-Techniker bist, und Deiner Beschreibung zur Folge auch keine Diagnose der Geräuschentwicklung durch Fachwerkstätten möglich war, musst Du zwar keine Mutmaßungen (z. B. könnte dies und jenes sein) bekannt geben, wohl aber, dass diese Geräusche da sind.

Der Käufer -wie von Dir mitgeteilt eine KFZ-Werkstatt- soll sich selbst ein Bild davon machen.

Den Wagen warm fahren, und diesen möglichen Mangel arglistig verschweigen, ist nicht nur unfair, sondern unter Umständen auch rechtlich bedenklich, da du ja Kenntnis von einem Defekt hast, auch wenn Du diesen nicht klar zuordnen kannst. Eine plötzliche und ungewöhnliche Geräuschentwicklung deutet zweifelsohne auf einen Mangel hin.

Den muss man wenigstens einräumen bzw. so gut man es denn weiß angeben.


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Man muss hier zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung BGB) und einer von vielen Händlern oder Herstellern freiwillig eingeräumten Garantie unterscheiden.

Bei der freiwilligen Garantie (z. B. Herstellergarantie), die oft über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, legt der Garantiegeber die Spielregeln fest.

Wenn dieser die Aufbewahrung und die Vorlage des Kaufbeleges
im Garantiefall fordert und dies überdies in den Garantiebedingungen auch so aufführt, dann muss man sich dem fügen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist nicht sprichwörtlich von einem Kaufbeleg die Rede, sondern einem Kaufnachweis.

Das KANN ein originaler Kaufbeleg, eine Kopie des Kaufbeleges, ein Kontoauszug oder aber auch die Zeugenaussage der Oma mit einwandfreiem Leumund sein.

Rein bezogen auf das Gesetz, welches die Sachmängelhaftung regelt, ist die Aufbewahrung des Original-Kaufbeleges nicht vom Geber der Gewährleistung (also dem Verkäufer des Produktes) zu fordern.

Solange man den Kauf durch andere geeignete "Beweise" nachweisen kann, ist es im Sinne der Sachmängelhaftung unerheblich, ob man den Kaufbeleg in Papierform oder digitaler Form aufbewahrt.


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