Zwischen Kaufleuten und Privatleuten kann eine reduzierte Gewährleistung (Verkürzung der Verjährung der Sachmängelhaftung) auf 12 Monate vertraglich vereinbart werden.
Ein geldwerter Vorteil ergibt sich erst, wenn das Fahrzeug weit unter Wert an den Mitarbeiter verkauft wird und umfasst nur die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und dem Preis, welchen der Mitarbeiter für das Fahrzeug entrichtet hat.
Ein Vorteil ist es eben nur, wenn das Fahrzeug weit unter Wert erworben wird.
Ich empfehle ein Wertgutachten (z. B. von der DEKRA) erstellen zu lassen und das Fahrzeug zum ermittelten Kurs an den Mitarbeiter abzugeben (Händlereinkaufswert z. B.).
Dann liegt meiner Meinung nach kein geldwerter Vorteil, welcher zu versteuern wäre, vor.
Wenn davon abgewichen werden soll, muss ein geldwerter Vorteil vom Mitarbeiter ganz normal versteuert werden und auch Sozialabgaben geleistet werden.
Eine Möglichkeit wäre noch das Einräumen eines Rabatts auf ein Kaufpreis. Hierfür gibt es einen Rabattfreibetrag.
Auf folgender Seite ist das ganz gut beschrieben:
https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/geldwerter-vorteil
Aber mal was ganz anderes:
Warum verkaufst Du dem Mitarbeiter das Fahrzeug nicht nach Beendigung seines Arbeitsverhältnis, wenn dieser regulär im Ruhestand ist? Wäre das nicht "die" Lösung?