Hallo,
es ist folgender Fall. Ich ging wegen ca. 40tsd Euro damals in die Privatinsolvenz welche seit Februar 2019 fertig ist. Im März 2018 ist mein Vater verstorben und hinterlies ein Erbe. Darunter das Haus,Konten,Fahrzeuge,Garage usw...
Wir sind 3 Erben und bilden auch eine Erbgemeinschaft. Wovon ein Erbe noch im Haus wohnt.
Mein Insolvenzverwalter forderte natürlich die unterlagen mitte 2018 ein und besteht nun darauf das ich die Hälfte meines Erbanteiles auszahle. Meine Frage dazu nun:
Das Erbe übertrifft ja die Insolvenzsumme bei weitem,warum muss ich die Hälfte dann abgeben?
Da nun meine Insolvenz abgeschlossen ist seit diesen Februar wie weit kann er Forderungen rückwirkend machen?
Wie verhält es sich mit der Person welches das Haus bewohnt und bewohnen will da in einem Schreiben steht ich solle eine Teilungsversteigerung ansetzen?
Für jeden Tipp wäre ich dankbar!