Auto von einem Händler gekauft. Kann der Händler die Gewährleistung verträglich ausschließen?
Ich habe vor zwei Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt habe ich ein paar Schaden am Motor entdeckt. (Das Auto stand fast 2 Wochen in der Garage wegen Zulassung). Ich bin nur 2 Tage gefahren.
Im Kaufvertrag hat der Händler aber diesen Satz reingeschrieben "Durch eine Preisminderung verzichtet der Käufer auf die gesetzliche Gewährleistung" Darf er sowas machen? Geht das? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld bekommen? Ich wurde erst das Auto in die Werkstatt bringen und fragen was die Reparatur kostet...
3 Antworten
Dazu schreibt § 475 BGB vor: Händler dürfen die gesetzliche Gewährleistung nicht durch vertragliche Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers abändern
Der Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nur ausschliessen, wenn er das Fahrzeug im Kundenauftrag, und nicht auf eigene Rechnung, verkauft.
Dieser von dir genannte Satz im vertrag hat somit keine Gültigkeit. Allerdings ist es auch kein Grund vom Vertrag zurück zu treten.
Wenn du jetzt also "Schäden" festgestellt hast, dann muss er diese Schäden auf seine Kosten im Rahmen der Gewährleistung beheben. Nicht jeder angebliche Schaden ist aber auch wirklich ein Schaden. Ein Auto unterliegt einem gewissen Verschleiss und der fällt nicht unter die Gewährleistung.
Das Auto hat ein Riss im Motor und der Abgaskrümmer ist auch gerissen. Auf dem Kaufvertrag steht der Firmenname ".... Automobile" und die Anschrift. Fällt das unter die Gewährleistung?
Kann er reinschreiben, ist aber unwirksam. Zurücktreten kannst du nicht, der Verkäufer muss nachbessern.